Meldungen der Polizei aus dem Stadtgebiet Ravensburg vom Montag, 20. April 2026 –
Fahrzeugbrand
Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts ist am Sonntag kurz nach 13.30 Uhr ein Pkw im Escher-Wyss-Weg in Brand geraten. Der 67 Jahre alte Fahrer des Smart hatte bemerkt, wie sein Wagen während der Fahrt zu rauchen begann, und den Pkw daraufhin abgestellt sowie den Notruf gewählt. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte stand der Wagen bereits in Vollbrand. Nachdem die örtlichen Wehrleute die Flammen gelöscht hatten, transportierte ein Abschleppdienst den Pkw ab. Verletzt wurde niemand.
Verkehrskontrolle
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Montagmorgen in der Eywiesenstraße stand ein Pkw-Lenker unter Alkoholeinfluss und muss nun mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen. Eine Polizeistreife hatte den 35 Jahre alten Fahrer des Wagens zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle gestoppt und dabei dessen Alkoholisierung bemerkt. Nachdem ein Alkoholvortest über 0,5 Promille ergab, musste der 35-Jährige auf dem Polizeirevier einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest durchführen. Auch dieser bestätigte die Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes. Der Betroffene durfte seine Fahrt folglich nicht fortsetzen und wird nun bei der Bußgeldstelle angezeigt.
70-Jähriger Fahrer ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss unterwegs
Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04:17 Uhr, war ein 70-jähriger Audi-Fahrer in der Jahnstraße in Ravensburg in Richtung Friedrichshafen unterwegs. Ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen bog er in die Friedrich-Schiller-Straße ab. Anschließend fuhr er in eine Grundstückseinfahrt und parkte dort. Als der Fahrer eine Streife des Polizeireviers Ravensburg hinter sich bemerkte, schaltete er zunächst die Lichter am Fahrzeug aus, stieg anschließend aus und rannte davon. Nach kurzer Verfolgung wurde er jedoch nach nur wenigen Metern von den Beamten eingeholt und vorläufig festgenommen. Bei der vorläufigen Festnahme konnte durch die Beamten beim 70-Jährigen ein starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab ein Ergebnis von umgerechnet 1,94 Promille, was weit über dem zulässigen Limit liegt. Aufgrund dessen, musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 70-Jährige keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte und tatsächlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, was die Situation noch gravierender macht.


