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Ravensburg

Polizeibericht Ravensburg

Meldungen der Polizei aus dem Stadtgebiet Ravensburg vom Dienstag, 18. Februar 2020

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Zwei Leichtverletzte nach Auffahrunfall
Bei einer kleinen Karambolage vor dem Kreisverkehr Eywiesenstraße/ Schützenstraße sind am Montagmorgen zwei Personen leicht verletzt worden. Kurz vor 8 Uhr fuhr ein 38-jähriger Mann mit seinem VW Caddy in der Eywiesenstraße, kurz vor dem Kreisel, einem dort verkehrsbedingt stehenden Skoda Octavia ins Heck. Den Skoda schob es danach auf einen davor haltenden Mercedes. Der 46-jährige Skodafahrer und die 51-jährige Fahrerin des Mercedes erlitten dabei leichtere Verletzungen. An den drei Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von zirka 17.000 Euro.

Radfahrer nach Unfall verletzt
Bei einer Kollision mit einem PKW ist am Montagnachmittag in der Gartenstraße ein 83-jähriger Radfahrer verletzt worden. Gegen 15.40 Uhr fuhr der 83-Jährige mit seinem Elektrofahrrad auf dem für seine Fahrtrichtung falschen Radweg stadteinwärts. Aus Richtung Tankstelle/Schnellimbiss gegenüber dem Polizeipräsidium fuhr ein Auto auf die Gartenstraße, als der Radfahrer diesen Bereich passierte. Der Fahrer des PKWs übersah den 83-Jährigen, Fahrrad und Auto stießen zusammen. Bei der Kollision stürzte der Radfahrer und verletzte sich. Der Rettungsdienst brachte ihn nach der Erstversorgung zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus. Über die Schwere der Verletzungen ist noch nichts Näheres bekannt. Es entstand Sachschaden in Höhe von zirka 2200 Euro.

Drogenkonsument hat auch zwei Promille
Nach einer Autofahrt mit einem Atemalkoholwert von umgerechnet zwei Promille musste ein 36-jähriger Autofahrer in der Nacht zum Dienstag seinen Führerschein abgeben.
Gegen 1.25 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung vom Polizeirevier Ravensburg in der Marktstraße einen Autofahrer. Gleich bei der Kontaktaufnahme stellten die Gesetzeshüter fest, dass der Mann eine Alkoholfahne hat. Außerdem waren Anzeichen einer Drogenbeeinflussung nicht zu übersehen. Mit Einverständnis des 36-Jährigen wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der die absolute Fahruntüchtigkeit mit einem Ergebnis von zwei Promille bestätigte. Auch mit dem Verdacht des vorangegangenen Drogenkonsums lagen die Beamten richtig. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Deswegen musste der Autofahrer mit zur Blutentnahme. Anschließend begleitete ihn die Streife nach Hause, um seinen Führerschein in Verwahrung zu nehmen. Danach wurde der Mann darüber belehrt, dass er bis auf Weiteres weder mit seinem Auto noch mit anderen, führerscheinpflichtigen Fahrzeugen fahren darf.

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