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Notbetreuung an städtischen Schulen ab 11. Januar

Archivbild: F.Enderle

Gemäß Mitteilung des Kultusministeriums vom 6. Januar findet in der Woche vom 11. bis 15. Januar kein Präsenzunterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7 wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Das Ministerium führt in seinem Schreibenbhierzu aus: „Es gilt vielmehr der dringend an die Erziehungsberechtigten zu richtende Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.“ Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (oder ein Studium oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben) und dadurch an der Betreuung gehindert sind. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder imHomeoffice verrichtet wird. Bei Alleinerziehenden kommt es nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/ Schule an. Eltern haben bereits am 7. Januar von der jeweiligen Schule per Mail ein Anmeldeformular für eine mögliche Notbetreuung erhalten. Die Anmeldung soll dann bis 8. Januar, 12 Uhr an die Schule erfolgen.

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