rv-news.de
Ravensburg

Kommunalwahl und Europawahl: Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Die Ravensburger Stadtverwaltung hat Wahlbenachrichtigungen an die rund 39.500 Wahlberechtigten abgeschickt. Bis Ende der Woche dürften diese wichtigen Briefe laut Pressemitteilung der Stadt bei den Wählern im Briefkasten sein. Ab sofort ist auch die Ausgabe von Briefwahlunterlagen möglich.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Auf den Wahlbenachrichtigungen ist festgehalten, in welches der 47 Ravensburger Wahllokale die Wählerinnen und Wähler am Sonntag, 26. Mai gehen müssen. Außerdem erhalten die Schreiben Angaben darüber, für welche Wahlarten man wahlberechtigt ist. Bereits zum zweiten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren bei der Kommunalwahl wählen, in Ravensburg sind dies rund 1.000 Jugendliche. Bei der Europawahl bleibt es dagegen weiterhin bei der Altersgrenze 18 Jahre.

Wer bis Sonntag, 5. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und sich vergewissern möchte, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter der Telefonnummer 82-251 nachfragen. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in diesem Fall am Wahlsonntag in seinem Wahllokal auch mit seinem gültigen Personalausweis wählen. Ersatzwahlbenachrichtigungen werden nicht ausgestellt.

Service: Stimmzettel werden vorab zugestellt
Für die Kommunalwahlen werden die Stimmzettel zur Gemeinderatswahl, zur Kreistagswahl und – bei Bürgern aus den Ortschaften – zur Ortschaftsratswahl rechtzeitig vor der Wahl zugestellt. „Damit hat der Wähler die Möglichkeit, sich seine Stimmabgabe in aller Ruhe zu überlegen und seine maximal möglichen 32 Stimmen bei der Gemeinderatswahl zu verteilen“, so die Stadtverwaltung in ihrer Meldung. Die Stimmzettel werden bis Mitte Mai zugesandt und können dann auch ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Den Stimmzettel für die Europawahl gibt es allerdings erst im Wahllokal.

Briefwahlunterlagen beantragen
Wer am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen kann, für den ist ab sofort auch die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich. Diese können online unter www.ravensburg.de beantragt werden. Selbstverständlich kann der Wähler die Unterlagen auch weiterhin beantragen, indem er persönlich vorbeikommt oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und per Post ans Rathaus zurückschickt. Die Briefwahlunterlagen werden vom Bürgeramt im Rathaus, Marienplatz 26, im Weststadtbüro und bei den drei Ortsverwaltungen ausgestellt. Dort können die Unterlagen mitgenommen werden, man kann aber auch sofort wählen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Familienangehörige nur mit schriftlicher Ermächtigung beantragt und in Empfang genommen werden dürfen. Neu im Gesetz ist, dass diese Vollmacht darauf beschränkt wurde, dass eine bevollmächtigte Person nur Briefwahlunterlagen für maximal vier Wähler in Empfang nehmen darf. Damit soll Missbrauch bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen vorgebeugt werden. Eine telefonische Anforderung von Briefwahlunterlagen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Barrierefreiheit
Natürlich können auch gehbehinderte Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Wahllokal keinen rollstuhlgerechten Zugang hat. Ob das Wahllokal für gehbehinderte Menschen zugänglich ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Zusatz „rollstuhlgerecht“ oder „nicht rollstuhlgerecht“ weist darauf hin.

Wahlausschlüsse gelockert
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gab es eine Änderung zu Wahlausschlüssen. Wenn ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt war, war die betroffene Person bisher vom Wahlrecht ausgenommen. Dies wurde für die Kommunalwahl bereits geändert, alle diese Personen hat die Stadtverwaltung in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Für die Europawahl wurden die rechtlichen Grundlagen dagegen noch nicht geschaffen. Diese Menschen können aber Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen und werden dann aufgrund des Einspruchs aufgenommen. „Eine automatische Aufnahme wie bei den Kommunalwahlen ist rechtlich noch nicht möglich“, schreibt dazu die Stadt in ihrer Pressemeldung.

Was ist mit Unionsbürgern und ganz speziell mit den Briten?
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind auch hier lebende Unionsbürger. Aufgrund der unklaren Rechtslage zum Brexit wurden die in Ravensburg wohnenden Briten erst nachträglich in das Wählerverzeichnis der Kommunalwahlen aufgenommen, die Zustellung dieser Wahlbenachrichtigungen kann sich daher um einige Tage verspäten.

Bei der Europawahl können Unionsbürger entweder in Ihrem Heimatland oder in Deutschland ihr Wahlrecht ausüben. Wer in Deutschland wählen möchte, muss einmalig einen Antrag stellen und wird dann automatisch bei jeder Europawahl in Wählerverzeichnis seiner Gemeinde aufgenommen. Alle Unionsbürger in Ravensburg erhielten dazu ein eigenes Anschreiben.

INFO
Für alle telefonische Auskünfte zu den Wahlen stehen die Mitarbeiterinnen des städtischen Servicetelefons unter der Nummer 82-251 zur Verfügung.

Das Bürgeramt im Rathaus ist geöffnet: Montag bis Mittwoch von 8 – 16 Uhr, Donnerstag von 8 – 17.30 Uhr, Freitag von 8 – 12 Uhr und am Samstag von 10 – 13 Uhr. Die Bürgerämter der Ortschaften Eschach und Schmalegg und das Weststadtbüro sind geöffnet von Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr, Montag bis Mittwoch 14 – 16 Uhr und am Donnerstag von 14 – 17.30 Uhr, die Ortsverwaltung Taldorf hat von Mo – Fr. von 8 – 12 Uhr und am Mo, Di, Do von 14 – 16 Uhr sowie am Mi von 14 – 18 Uhr geöffnet.

Print Friendly, PDF & Email