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Klimaschutz mit Entbürokratisierung voranbringen

IHK-Präsident Martin Buck. Bild: IHK/Lorenz Bee

Der Koalitionsausschuss des Bundes hat Anfang Juni ein umfassendes Paket von Maßnahmen auch für die Bereiche Klimaschutz und Energie beschlossen. Ein Thema, das bei der heimischen Wirtschaft auf viel Offenheit stößt, aber auch Erwartungen setzt. Nach dem IHK-Energiewende-Barometer 2019 haben 56 Prozent der baden-württembergischen Unternehmen ein weiteres Voranbringen des Ausbaus der erneuerbaren Energien als politische Maßnahme gefordert. In der Region Bodensee-Oberschwaben gaben rund 36 Prozent der Unternehmen an, eine entsprechende Maßnahme bereits realisiert zu haben, 21 Prozent planen oder sind derzeit dabei, in erneuerbare Energien zu investieren.

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„Die Erwartungen der Wirtschaft sind klar: Wir brauchen eine deutliche Entbürokratisierung und mehr Transparenz bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Außenstehende ist der Dschungel von Gesetzen im Energiesektor kaum mehr zu durchblicken. Was wir aber brauchen, ist mehr Dynamik im Markt. Und dafür gibt es eine Reihe guter Anknüpfungspunkte, fordert Martin Buck, Präsident der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK).

Aus Sicht der IHK ist die Reduzierung der EEG-Umlage ein wichtiger Hebel, an dem angesetzt werden müsse. Diese soll ja durch die CO2-Bepreisung von Energieträgern ab 2021 und einer damit verbundenen Kompensation ermöglicht werden. Unklar ist aber die genaue Umsetzung und damit bleibt offen, ob die gewünschte Entlastung am Ende auch zu einer realen Entlastung der Unternehmen wird. Gerade den produzierenden Unternehmen, die viel Wärmeenergie benötigen und dafür zum Beispiel Erdgas einsetzen, könnten nach Berechnung der IHK sogar statt einer Entlastung deutlich höhere Kostenbelastungen drohen. „In diesen wirtschaftlich schweren Zeiten eine fatale Wettbewerbsverzerrung für unsere Unternehmen“, so Buck.

Auch hinsichtlich der Eigenstromversorgung hemmen die bürokratischen Vorgaben den Ausbau. Derzeit schlägt bei größeren Anlagen (größer als 10 Kilowatt Erzeugungsleistung) eine EEG-Umlage von 40 Prozent bei eigen genutztem Strom zu Buche. Zudem gelten hochkomplizierte Regelungen, die die Weitergabe an Drittpersonen auf dem eigenen Grundstück regeln. Mit immensem Aufwand müssen zum Beispiel Unternehmen geeichte Zähler zur Messung der Drittstrommenge einsetzen, um einen geleasten Kaffeeautomaten aufstellen zu können. Eine einfache Grenzwertregelung könnte aus Sicht der IHK Abhilfe schaffen. „Viele Unternehmen wollen den eigen erzeugten Strom auch selbst nutzen können und diesen auch unbürokratisch an Nutzer oder an Tochterunternehmen auf dem eigenen Gelände weitergeben können. Dagegen wirkt die jetzige Rechtslage abschreckend. Hier wird aus unserer Sicht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt“, so Buck.

Mit einer Entbürokratisierung solcher Maßnahmen wäre aus Sicht der IHK der Aufwand für die treibenden Akteure wesentlich reduziert und würde somit auch der Klimawandel ein Stück schneller vorangetrieben. „Wir wünschen seitens der politischen Entscheider den Willen zu maximaler Vereinfachung und Klarheit sowie auch Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen“, fordert Buck abschließend.

 

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