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IHK begrüßt neue EU-Regelungen

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Für unzählige Produkte wie Maschinen, Elektrogeräte oder Spielzeug gelten EU-weit einheitliche Anforderungen an die Produktsicherheit. Auf den Produkten ist dies in Fällen durch das CE-Zeichen gekennzeichnet. „Die Unternehmen nehmen dieses Thema sehr ernst und investieren erhebliche Ressourcen in die Entwicklung und den Vertrieb sicherer Produkte. Als IHK erreichen uns praktisch täglich Fragen rund um Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung“, so Professor Dr. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK).

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Eine große Herausforderung stellt jedoch der illegale Vertrieb nicht gesetzeskonformer Produkte aus Nicht-EU-Staaten über verschiedene Online-Plattformen dar. Die EU-Kommission hat dieses Problem erkannt und plante eine entsprechende Verschärfung der Gesetze. Mit Hilfe der Expertise aus der Wirtschaft – darunter auch der IHK Bodensee-Oberschwaben – konnte im Gesetzgebungsprozess auch der Schutz der vielen Unternehmen erreicht werden, die sehr verantwortungsbewusst mit dem Thema Produktsicherheit umgehen und mit einer Neuregelung einen unangemessenen Bürokratieaufwand befürchtet hatten. Die neue Verordnung setzt nun stärker auf eine wirksamere Marktüberwachung sowie eine bessere Aufklärung der Unternehmen über ihre Pflichten.

„Zu großer Bürokratieaufwand zählt für die Unternehmen zu den größten Innovationshemmnissen. Mit der neuen Verordnung konnte das vermieden werden. Ein gute Nachricht aus Brüssel für die Unternehmen“, freut sich Jany.

Die neue EU-Verordnung 2019/1020 zur Sicherheit von Produkten wird ab 2021 gelten.

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