rv-news.de
Schussental

Feuerwerksverbot auf dem Martinsberg

WEINGARTEN
Aus Sicherheitsgründen ist es seit 2018 verboten, in der Silvesternacht Feuerwerk rund um die Basilika zu zünden.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Ein Brand in der Basilika wäre verheerend – daher untersagt das Land Baden-Württemberg seit 2018, auf dem Martinsberg Silvesterfeuerwerk abzubrennen. Zur Begründung heißt es, ein Brand durch Feuerwerkskörper könnte ähnlichen Schaden anrichten wie das Feuer in der Ravensburger Kirche St. Jodok im März 2018. Ein Brand wäre auch logistisch eine große Herausforderung für die Feuerwehr. In den Türmen der Basilika wurden bereits abgebrannte Feuerwerkskörper entdeckt, an der Steinfassade haben Raketen ebenfalls Spuren hinterlassen.

Die Rechtsgrundlage für dieses Verbot findet sich im Sprengstoffgesetz. In diesem ist geregelt, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist. In den kommenden Wochen sollen Plakate rund um den Martinsberg über das Verbot informieren. Am 31. Dezember 2019 wird das Land als Eigentümer über einen privaten Sicherheitsdienst kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird. Das Feuerwerk vom Martinsberg aus anzuschauen ist selbstverständlich weiterhin erlaubt – aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten an der Basilika bittet das Land allerdings um Beachtung, dass der Basilikavorplatz in diesem Jahr nicht zugänglich sein wird.

Print Friendly, PDF & Email