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Schussental

Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird fortgesetzt

WEINGARTEN
Eigentlich wäre das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ 2019 nach fünf Jahren Förderzeitraum zu Ende gegangen. Aufgrund des großen Erfolges dieses Projekts hat sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für eine Fortschreibung des Programms um weitere fünf Jahre entschieden.

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Die Stadt ruft daher alle gemeinnützigen Einrichtungen und Vereine zur aktiven Mitwirkung auf. Vorbehaltlich einer Förderzusage aus dem Bundesministerium können ab sofort Förderanträge für eine Bezuschussung aus dem Bundesprogramm für das Jahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2019.

Hier die wichtigsten Fragen rund um die Projektausschreibung für Sie im Überblick:

Was bezweckt „Demokratie leben!“?
Das Bundesprogramm zielt darauf ab, demokratisches Verhalten, bürgerschaftliches Engagement sowie den Einsatz für Vielfalt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu fördern. Die Stadt Weingarten hat sich aktuell für die zweite Förderperiode beworben und wartet auf eine Förderzusage für weitere fünf Jahre bis Ende 2024. Mit den Geldern können Projekte zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt gefördert werden.

Wer kann Projektanträge stellen?
Antragsteller können alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen wie soziale Einrichtungen und Verbände, Kirchen und Vereine sein. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Welche inhaltlichen und formalen Fördervoraussetzungen gibt es?
Bezuschusst werden können Projekte und Maßnahmen, welche die Leitziele der Ausschreibung für das Förderjahr 2020 erfüllen. Förderfähig sind unter anderem Sach- und Personalaufwendungen zur Durchführung von Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungsmaßnahmen sowie Publikationen. Die Beschaffung von Vermögensgegenständen ist nur in geringerem Umfang zuschussfähig. Pro Maßnahme können in der Regel bis zu 3.000 Euro Zuschuss gegeben werden. Eine Ko-Finanzierung durch die Projektträger ist wünschenswert.

 Welches sind die Leitziele für die neue Förderperiode?
Förderfähige Projekte stimmen mit mindestens einem der unten aufgeführten Leitziele der zweiten Förderperiode überein:

Leitziel 1 Aktionen und Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses innerhalb der Stadtgesellschaft
Leitziel 2 Aktionen und Projekte zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gegen Diskriminierung, Extremismus und Gewalt gegenüber Minderheiten
Leitziel 3 Aktionen und Projekte, die die Vielfalt in der Stadtgesellschaft fördern
Leitziel 4 Aktionen und Projekte, die das bürgerschaftliche Engagement in Weingarten fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung sollte in schriftlicher Form an die beauftragte Koordinierungs- und Fachstelle, TAVIR e.V., Gartenstraße 33, 88212 Ravensburg erfolgen. Für die Antragstellung ist ausschließlich das hierfür bereitgestellte Formular zu verwenden. Dieses können Sie über die Koordinierungsstelle bzw. direkt über die Homepage www.vielfaltimschussental.de beziehen. Die Stadt empfiehlt allen Interessenten, sich im Vorfeld mit den Ansprechpartnern für das Bundesprogramm abzustimmen.

Wer entscheidet über die Anträge?
Die eingereichten Anträge werden geprüft und dem Integrationsbeirat der Stadt Weingarten als Begleitausschuss für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Entscheidung vorgelegt. Alle Projekte des aktuellen Förderaufrufs müssen bis spätestens 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.

Was ist der „Jugendfonds“?
Neben der oben beschriebenen Projektausschreibung aus dem sogenannten „Aktions- und Initiativfonds“ sieht das Bundesprogramm zusätzlich auch einen „Jugendfonds“ vor. Dieser umfasst für das Jahr 2020 einen Fördertopf in Höhe von 10.000 Euro und wird vom Jugendgemeinderat der Stadt Weingarten verwaltet.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Für Rückfragen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ steht Ihnen Mehmet Aksoyan (Telefon 0751 / 36 235 899, E-Mail: aksoyan@tavir-ravensburg.de) vom Verein TAVIR e.V. als Koordinierungs- und Fachstelle zur Verfügung. Ansprechpartner für den Jugendfonds sind Sven Pahl, Jugend- und Familienbeauftragter (Telefon 0751 / 44 660, E-Mail: sven.pahl@jugendinfo-weingarten.de) und Maximilian Fetzer Geschäftsstelle Jugendgemeinderat (Telefon 0751 / 405-305, E-Mail: m.fetzer@weingarten-online.de). Aktuelle Infos zu „Demokratie leben!“ gibt es auch im Internet unter www.vielfaltimschussental.de

 

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