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Kein Einzug der Eigenanteile für Mai-Schülermonatskarten

Bild: bodo/B.Hasenfratz

Seit Beginn der Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie blieben Schülermonatskarten größtenteils ungenutzt. Das baden-württembergische Verkehrsministerium reagierte und kündigte eine Ausgleichslösung an, die mit einer Pressemitteilung vom 07.05.2020 nochmals im Detail bestätigt wurde.

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Demnach werden die Eigenanteile für ungenutzte Schülermonatskarten für bis zu zwei Monaten ersetzt. Wichtig ist hierbei, dass die Schülermonatskarten nicht zurückgegeben sind und der Eigenanteil bezahlt ist. Landkreise und Verkehrsverbünde wurden zudem beauftragt die konkrete Umsetzung des finanziellen Ausgleichs abzustimmen.

Eigenanteile Mai werden nicht eingezogen

Eine erste Maßnahme gilt dem aktuellen Abrechnungsmonat Mai. Im Rahmen der Ausgleichslösung wird der Eigenanteil für diesen Monat nicht eingezogen und demzufolge die für Mitte Mai angesetzte SEPA-Lastschrift nicht durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Schülermonatskarte Mai nicht zurückgegeben wurde.

Für all jene, die die Schülermonatskarte April behalten und den Eigenanteil entrichtet haben, wird es einen finanziellen Ausgleich im Monat Juni geben. Heißt konkret: Die Fahrkarte für den Juni ist kostenlos, weil kein Einzug des Eigenanteils erfolgen wird.

Juni-Karten mit hohem Freizeitnutzen

Auch wenn die Rückkehr zum normalen Schulalltag nur schrittweise erfolgt, kann die Schülermonatskarte im Juni gut genutzt werden. In den Pfingstferien gilt die übliche Ferienregelung, sodass die Schülermonatskarte dann von Montag bis Sonntag verbundweit und ganztägig gelten wird. Und auch gut genutzt werden kann. Denn die ersten Ausflugsziele öffnen aktuell wieder ihre Türen und die Region bietet zahlreiche Natur-Highlights sowie Outdoor-Aktivitäten, die gut mit Bus und Bahn zu erreichen sind.

Hinweis zu aktuellen Mahnverfahren

Auch all jene, die bereits eine Mahnung erhalten haben, können die Schülermonatskarte Juni noch beitragsfrei erhalten. Dafür muss die vollständige Bezahlung des für Monat April angemahnten Betrags bis zum Stichtag 29. Mai 2020 erfolgen. Damit ist dann der Weg für die Ausgleichsregelung frei.


INFORMATIONEN

Alle Informationen zur Handhabung der Ausgleichslösung liegen im Detail den SchülerlistenCentern der RAB und RBO vor. Infos im Web bietet die Internetseite www.bodo.de


 

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