Die Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest: Wer der sich bewerbenden Schülerinnen einen der insgesamt neun Sitze in Deutschlands ältestem Jugendgemeinderat gewinnt, entscheidet sich am Donnerstag, den 5. November 2026.
Neue Mitglieder werden gewählt
Am Donnerstag, den 5. November 2026, werden die Wahllokale in den Schulen für die Wahl der neuen Mitglieder geöffnet. Dann wählen die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen an den Weingartener Schulen die neuen Mitglieder. Neben den Kandidierenden sind natürlich auch die Sprecher des Jugendgemeinderats und die amtierenden Mitglieder des Jugendgemeinderats auf die neuen Gesichter gespannt. Im Vorfeld der Wahlen stellen sich die Kandidaten vor und werben bei ihren Schulkameradinnen und -kameraden um Stimmen. Die Wahl wird von den Lehrkräften gemeinsam mit der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderates organisiert.
Wer darf wählen?
Wählen können alle Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen. Die Wahlen werden von den begleitenden Lehrerinnen und Lehrern vor Ort in den jeweiligen Schulen durchgeführt.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen.
Wie viele Sitze gibt es?Jedes Jahr werden i
m Jugendgemeinderat neun Sitze neu besetzt. Die Sitzverteilung ist von der Gesamtschülerzahl der jeweiligen fortführenden Schule abhängig.
Die Sitzverteilung sieht in diesem Jahr folgendermaßen aus:
- Gymnasium Weingarten: 2 Sitze
- Realschule Weingarten: 2 Sitze
- Talschule: 1 Sitz
- Schussentalschule: 1 Sitz
- Geschwister-Scholl-Schule: 1 Sitz
- Bildungszentrum St. Konrad: 2 Sitze
Interesse am Jugendgemeinderat
Das Amt eines Jugendgemeinderats erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Daran anschließend haben die Jugendgemeinderäte die Möglichkeit, sich für weitere zwei Jahre von den Mitgliedern des Jugendgemeinderats wählen zu lassen. Aktuell zählt das Gremium knapp 20 Mitglieder, die sich für die Wünsche und Belange der Jugendlichen in Weingarten einsetzen.

