rv-news.de
Top-Thema

Jetzt Hecken und Äste schneiden: Grün am Weg darf Verkehr nicht gefährden

Symbolbild: KI generiert

Die Stadt Ravensburg informiert, dass Grundstückseigentümer Bäume, Sträucher und Hecken auf ihren Grundstücken schneiden müssen, wenn sie zu weit in den öffentlichen Raum ragen. Die Bepflanzung darf nicht den Verkehr behindern.

- Anzeige -



 Vor allem in der Wachstumsphase können überhängende Äste, breit wachsende Hecken oder hohe Sträucher Geh- und Radwege verengen, die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen einschränken oder Verkehrszeichen sowie Straßenleuchten verdecken. Das betrifft Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und den Autoverkehr gleichermaßen.

 Die Verantwortung liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke, von denen die Pflanzen ausgehen. Sie sind nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg verpflichtet, den sogenannten Lichtraum über öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten.

 Über Straßen müssen mindestens 4,50 Meter freie Höhe bestehen. Über Geh- und Radwegen sind 2,50 Meter einzuhalten.  Seitlich gilt zur Fahrbahn ein halber Meter Sicherheitsabstand, zum Gehweg 0,25 Meter.

 Der Freiraum dient nicht nur der Durchfahrt, sondern auch der Übersicht. Gerade an stark begangenen Wegen und entlang von Schulwegen sollte die Bepflanzung daher regelmäßig kontrolliert und rechtzeitig gekürzt werden.

Ein reiner Form- oder Pflegeschnitt, bei dem lediglich herauswachsende Triebe entfernt werden, ist nach den geltenden Regelungen ganzjährig möglich. Ein stärkerer Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist dagegen aus Gründen des Artenschutzes nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zulässig.