rv-news.de
Weingarten

Hunde müssen angemeldet werden

Symbolbild: KI generiert

Die Stadt Weingarten erinnert alle Hundebesitzerinnen und -besitzer daran, dass sie die Tiere ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anmelden müssen.

- ANZEIGE-



Die Hundesteuersatzung der Stadt Weingarten regelt, dass Hunde ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung anzumelden sind. Die Anmeldung ist unkompliziert möglich, etwa online über die Website www.stadt-weingarten.de/hundesteuer oder persönlich in der Schussenstraße 11 im Steueramt. Nach der Anmeldung erhalten die Halter eine Hundesteuermarke, die gut sichtbar am Halsband des Hundes anzubringen ist. Endet die Hundehaltung, sind das Tier unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises abzumelden und die Hundesteuermarke zurückzugeben. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke ausgestellt.

Grundsätzlich stellt die nicht fristgerechte Anmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt Weingarten sieht jedoch von ordnungsrechtlichen Konsequenzen ab, wenn die Anmeldung bis spätestens 17. August 2026 erfolgt. Im Rahmen regelmäßiger städtischer Kontrollen werden nicht angemeldete Hunde ohnehin festgestellt. Bei Fragen steht das Steueramt per E-Mail an hundesteuer@stadt-weingarten.de oder während der Öffnungszeiten telefonisch unter 0751 405-276 zur Verfügung.