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Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zu Arbeitszeiten

Bild: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS

Die Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 breiten sich in großer Geschwindigkeit in Deutschland flächendeckend aus. Auch im Landkreis Ravensburg hat sich die Zahl der bestätigten Fälle auf 93 erhöht. Darunter befinden sich 5 Personen, die inzwischen aber wieder als gesund geführt werden.

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Am 16. März 2020 hat die Landesregierung aufgrund der Empfehlungen der WHO und des RKI drastische Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dazu gehören neben der Schließung von Schulen und Kindergärten weitgehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Mit der nun erfolgten Verfügung will das Landratsamt Ravensburg sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, die im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus besonders nachgefragt sind, gewährleistet bleibt.

„Wir brauchen jetzt maximale Flexibilität in allen wichtigen Bereichen!

Landrat Harald Sievers

Des Weiteren soll mit den zugleich erlaubten Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit sichergestellt werden, dass Not- und Rettungsdienste sowie Feuerwehr, Gerichte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Redaktionen usw. funktionsfähig bleiben.

Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die abweichende Arbeitszeitregelungen für Mitarbeiter ermöglicht. Die Verfügung können Sie im Originaltext hier downloaden.

 

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