Im sog. Ravensburger Juwelier-Raub ist das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 31. Mai 2019 rechtskräftig. Der Angeklagte war von der 7. Großen Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Ravensburg Franz Bernhard nach einer umfangreichen, 13-tägigen Hauptverhandlung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu der Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Landgerichtsurteil mit Beschluss vom 19. November 2019 als offensichtlich unbegründet verworfen.