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Tötungsdelikt: 17-Jähriger jetzt doch in U-Haft

Bild: KIm Enderle

Nach dem Tötungsdelikt in einem Studentenwohnheim in Weingarten am 26.01.2021 (wir berichteten) ist der 17-jährige Tatverdächtige nun doch in Untersuchungshaft.

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Wie berichtet, hatte der Haftrichter am 28.01.2020 den Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen einer nicht ausschließbaren Notwehrlage abgelehnt. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Ravensburg mit Beschluss vom 03.02.2020 die Entscheidung des Haftrichters aufgehoben und gegen den 17-Jährigen die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des Totschlags, des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des vorsätzlichen Führens eines verbotenen Gegenstandes angeordnet.

Der 17-Jährige steht nach derzeitigem Ermittlungsstand neben der Tötung des 37-Jährigen auch im dringenden Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt und dabei ein Messer mit sich geführt zu haben. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts geht das Landgericht nach vorläufiger Gesamtwürdigung des bisherigen Ermittlungsergebnisses nicht davon aus, dass der 17-Jährige in Notwehr gehandelt hat. Der jugendliche Tatverdächtige wurde am Donnerstag vergangener Woche aufgrund des Haftbefehls des Landgerichts Ravensburg erneut festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl nunmehr in Vollzug. Der 17-Jährige befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

 

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