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Polizeipräsidium kündigt Kontrollen der Maskenpflicht im ÖPNV an

Bild: F.Enderle

Während die Akzeptanz derartiger Alltagsmasken zu Beginn der Pandemie deutlich größer war, ist mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht eine wachsende Nachlässigkeit bei der Verwendung erkennbar. Oft werden MNB nicht oder nur unzureichend getragen, beispielsweise unter der Nase, lediglich den Mund verdeckend. Diese Erkenntnis beschränkt sich nicht allein auf den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg, der negative Trend ist landesweit feststellbar. Deshalb hat das Innenministerium Baden-Württemberg auf Bitte des Sozialministeriums die regionalen Polizeipräsidien beauftragt, die Einhaltung der Maskenpflicht insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gezielt zu kontrollieren.

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„Corona ist noch nicht vorbei – auch wenn sich aktuell ein derartiger Eindruck mitunter aufdrängt, wenn man im öffentlichen Raum unterwegs ist.“

Polizeipräsident Uwe Stürmer

„Wir werden daher in den kommenden Tagen in den zu unserem Zuständigkeitsbereich gehörenden drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis flächendeckend im Rahmen von Schwerpunktkontrollen die Maskenpflicht im ÖPNV überwachen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben, der Bundespolizei, der Wasserschutzpolizei und den zuständigen Ortspolizeibehörden“, kündigt Stürmer an. Und er fügt hinzu: „Dabei werden wir mit Augenmaß dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten werden. Wer allerdings unverbesserlich die einschränkenden Regelungen missachtet, muss mit Sanktionen rechnen! Derartige Verstöße sind keine Bagatelldelikte!“ Sein Appell: „Bitte seien Sie vernünftig und halten sich an die bestehenden Regelungen. Sie dienen Ihnen und Ihren Mitmenschen zum Schutz der Gesundheit und können dazu beitragen, Menschenleben zu retten!“

Nach wie vor gilt in Baden-Württemberg anlässlich der Corona-Pandemie eine gesetzliche Pflicht zum Tragen von sogenannten Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, so unter anderem bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in

Bahnhofs- und Flughafengebäuden. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 01. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

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