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Ravensburg

Kita- und Hortbeiträge werden temporär ausgesetzt

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Wegen der allgemeinen Schließung der Ravensburger Kindertagesstätten im Rahmen der Corona-Krise werden die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für die Zeit der Schließung derzeit ausgesetzt. Eltern müssen daher im April zunächst keine Beiträge zahlen, es finden keine Abbuchungen statt.

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Das Land Baden-Württemberg hat den Städten und Gemeinden, und damit auch der Stadt Ravensburg, die Kostenübernahme für den Ausfall von Beiträgen in Aussicht gestellt. Einzelheiten werden derzeit aber noch geregelt. Die Stadt ist zuversichtlich, dass dies umgesetzt wird. Eine abschließende Entscheidung steht aber noch aus. Fest steht allerdings, dass Eltern, deren Kinder sich in einer Notbetreuung befinden, einen Beitrag zahlen müssen. Dieser richtet sich nach dem taggenauen in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Der dafür entstandene individuelle Beitrag wird im Monat Mai mit den Eltern wie gewohnt von den Trägern abgerechnet. Die Stadt Ravensburg versichert den Eltern mit Kindern in einer Notbetreuung, dass aber nicht der Beitrag der Notbetreuung und zusätzlich der reguläre Monatsbeitrag abgerechnet wird. Eine Doppelbelastung soll es daher nicht geben.

Für die Entgelte der städtischen Schulkindbetreuung (Verlässliche Grundschule und Hort) gilt ebenfalls, dass der Einzug für den Monat April ausgesetzt ist. Die Notbetreuung wird entsprechend der Inanspruchnahme nach der geltenden Entgeltordnung abgerechnet.

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