Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind rund 17.500 Weingartenerinnen und Weingartener aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wegen des vorgezogenen Termins ist der Zeitraum, in dem per Briefwahl gewählt werden kann, sehr kurz. Die Stadt bittet die Wahlberechtigten daher, auf die Fristen zu achten.
Die Wahlbenachrichtigungen sind seit 21. Januar unterwegs und müssten inzwischen bei allen Wahlberechtigten angekommen sein. Wer bis 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und sich vergewissern möchte, ob er ins Wählerverzeichnis eingetragen ist, wendet sich bitte ans Wahlamt unter der Telefonnummer 0751 / 405-364.
Sobald Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten geht dies, indem sie
- mit ihrem Smartphone den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung scannen oder
- den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung von Hand ausfüllen und per Post an die „Stadt Weingarten, Wahlamt, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten“ schicken.
Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, ausgestellt werden. Der über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bereitgestellte Link für den Online-Antrag wird am Mittwoch, 19. Februar 2025, um 12 Uhr deaktiviert, da die Stadt danach nicht mehr garantieren kann, dass die Dokumente per Post rechtzeitig ankommen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens Anfang/Mitte Februar möglich, denn erst dann sind die Stimmzettel gedruckt. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss sich dann also mit dem Ankreuzen beeilen.
Wer am 23. Februar lieber persönlich seine Stimme abgeben möchte, hat dazu von 8 bis 18 Uhr Gelegenheit. Wählerinnen und Wähler finden die Anschrift ihres Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung oder unter www.stadt-weingarten.de/strassenfinder. Die Stadt bittet darum, am Wahlsonntag die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mitzubringen.
Weitere Informationen unter www.stadt-weingarten.de/wahlen2025.