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Duldung für Auszubildenden aus Gambia

Bundestagsabgeordneter Axel Müller (links) spricht mit Peter Wittmann, Sprecher des Vorstands der St. Elisabeth-Stiftung (rechts).

BAD WALDSEE
Der Bundestagsabgeordnete Axel Müller freut sich über die Nachricht, dass der Asylbewerber Lamin Cessay aus Gambia in Deutschland bleiben darf, um seine Qualifizierung zum Alltagsbegleiter im „Wohnpark am Schloss“ fortzusetzen. „Sein Fall ist ein schönes Beispiel dafür, dass die auf Bundes- und Landesebene getroffenen Regelungen für geflüchtete Menschen greifen, die bei uns eine Ausbildung machen möchten“, so Müller. „Das wirkt dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegen und ist nur fair denen gegenüber, die 2015 und 2016 besonderes Engagement zeigten: Arbeitgeber, ehrenamtliche Helfer und nicht zuletzt die ausbildungswilligen Geflüchteten selbst.“

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Wie die Schwäbische Zeitung berichtete, hatte sich die St. Elisabeth-Stiftung in Bad Waldsee dafür eingesetzt, dass zwei Asylbewerber aus Gambia trotz abgelehnten Asylantrags bleiben dürfen. Beide sind seit 2016 in Deutschland und als Altenpflegehelfer und Alltagshelfer für die St. Elisabeth-Stiftung tätig.

Gespräch mit Vorstand der St. Elisabeth-Stiftung
Nachdem Axel Müller von der Situation der zwei Gambier und der Bitte der Stiftung erfahren hatte, hatte sich er mit Peter Wittmann, dem Sprecher des Vorstands der St. Elisabeth-Stiftung, zu einem persönlichen Gespräch getroffen. „Der Anlass für das Gespräch war die Situation der beiden Gambier. Doch es ging mir nicht nur um diese beiden Einzelfälle. Mir war wichtig zu erklären, dass das Recht auf Asyl und die Einwanderung von Fachkräften zwei verschiedene Dinge sind. Es ist gefährlich und sogar kontraproduktiv, wenn wir das vermischen und mit zweierlei Maß messen.“ Bei Wittmann stieß diese Sicht auf Zustimmung. „Wir verstehen diese klare Unterscheidung zwischen Asyl und Arbeit und können sie nachvollziehen“, erklärte er im Gespräch.

Darüber hinaus ging es grundsätzlich um den Fachkräftemangel im pflegerischen Bereich und was dagegen getan werden kann. „Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“, erklärt Müller, der Mitglied sowohl im Rechtsausschuss als auch im Innenausschuss ist.  „Qualifizierte Fachkräfte, die nach Deutschland kommen möchten, um zu arbeiten – das ist eine Zuwanderung, die uns nützt. Und diese erwünschte Zuwanderung werden wir mit diesem Gesetz erleichtern. Wir lassen uns dabei von dem Grundsatz leiten, dass die Fachkräftezuwanderung sich nicht nur am kurzfristigen Bedarf der Wirtschaft orientieren darf, sondern auch die langfristigen gesellschaftlichen Folgen im Blick haben muss. In der Region haben wir bereits einen spürbaren Fachkräftemangel, der sich in absehbarer Zeit noch verschärfen wird. Hier gilt es, Abhilfe zu schaffen.“

Müller begrüßt Ausbildungsduldung
Dass die zuständige Ausländerbehörde beim Landratsamt Ravensburg nun eine Ausbildungsduldung für einen der beiden Gambier ausgesprochen hat, begrüßt Müller. „In Baden-Württemberg ist es seit 14. November 2018 – durch einen Erlass des CDU-Innenministers Thomas Strobl – so, dass die Ausländerbehörden auch für die Dauer einer Helferausbildung eine Duldung erteilen können. Das bedeutet, dass die Ausländer während der Ausbildung zum Kranken- und Altenpflegehelfer – und darum geht es – nicht abgeschoben werden und anschließend eine qualifizierte Berufsausbildung zum Kranken- oder Altenpfleger im Rahmen der Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) aufnehmen können. An dem Beispiel in Bad Waldsee sieht man, dass diese Regelung in der Praxis Anwendung findet.“

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