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Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 21 bis 5 Uhr tritt in Kraft

Bild: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAMS

Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Daher gelten nach § 17a Abs. 1 und 2 der Corona-Verordnung des Landes lokale Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Regelung tritt bereits am 15. Januar, 0 Uhr in Kraft.

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Die Regelung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger
als 500 beträgt. Weitere Informationen hierzu lesen Sie unter www.baden-wuerttemberg.de

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