Wer einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen innerhalb eines Monats bei der Stadt Weingarten, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten, anzumelden.
Das Anmeldeformular erhalten Bürgerinnen und Bürger im Steueramt auf der Internetseite www.weingarten-online.de/formulare unter dem Punkt „Steuern/Finanzen“. Außerdem besteht die Möglichkeit den Hund bequem über das Serviceportal Baden-Württemberg, digital an-, ab- oder umzumelden.
Das Steueramt gibt eine Hundesteuermarke heraus, die sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden sollte. Diese dient einmal als Nachweis, dass der Hund angemeldet ist, und zum anderen kann, wenn ein Hund ohne Halter oder Halterin aufgefunden wird, der Halter / Besitzer oder die Halterin / Besitzerin des Hundes ermittelt werden. Geht die Hundesteuermarke verloren, gibt das Steueramt gegen eine Gebühr von 6,60 Euro eine Ersatzmarke heraus.
Die Hundesteuersätze betragen pro Kalenderjahr:
Ersthund | 120 Euro |
Zweithund und jeder weitere Hund | 240 Euro |
Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) | 240 Euro |
Kampfhund (Ersthund) | 1.000 Euro |
Zweiter und jeder weitere Kampfhund | 2.000 Euro |
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Halterinnen oder Halter, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, eine Ordnungswidrigkeit begehen. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Steueramt gerne zur Verfügung, Telefon-Nr.: 0751 / 405-141.