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Parken in Weingarten: Die aktuellen Regelungen und Tarife im Überblick

Symbolbild: KI Archiv

WEINGARTEN – Parkraum ist in Städten prinzipiell ein knappes Gut – das gilt auch für Weingarten. Wo Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen auf gute Erreichbarkeit angewiesen sind, müssen gleichzeitig die Bedürfnisse von Anwohnerinnen und Anwohnern, Pendlern und Besuchern berücksichtigt werden. Die Stadt stellt sich dieser Aufgabe aktiv im Zuge einer ganzheitlichen Parkraumkonzeption. Die aktuellen Regelungen erfahren Sie hier kompakt und übersichtlich.

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 Was bleibt: In Weingarten parkt man weiterhin günstig
Trotz punktueller Anpassungen gilt weiterhin: Parken in Weingarten ist vergleichsweise günstig – und in bestimmten Zeiten sogar kostenfrei!

Oberirdisch ist samstags weiterhin ganztägig kostenfreies Parken möglich. Dieses Angebot ist keine Selbstverständlichkeit. Die Stadt investiert mehrere tausend Euro pro Jahr allein dafür, den kostenfreien Samstag zu erhalten – als klares Bekenntnis zu einer lebendigen Innenstadt und als Unterstützung für Einzelhandel und Gastronomie vor Ort. Abends und nachts zwischen 18 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das oberirdische Parken kostenfrei. In den Zeiten, in denen Gebühren anfallen (Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr), bleiben die Tarife im regionalen Vergleich weiterhin niedrig: Eine Stunde kostet im oberirdischen Bereich 1,60 Euro. Damit liegt Weingarten deutlich unter dem Niveau vieler umliegender Städte.

Auch in den Tiefgaragen am Postplatz, am Löwenplatz und am Stadtgarten gilt weiterhin samstags zwischen 6 und 18 Uhr: kein Ticket nötig! Montag bis freitags von 9 bis 18 Uhr kostet hier das Parken pro Stunde weiterhin einen Euro. Die bisherige Höchstparkdauer von drei Stunden wurde aufgehoben.

Was sich ändert – und warum
Einige  Regelungen wurden angepasst. Hintergrund ist unter anderem die anstehende Sanierung der Tiefgarage am Löwenplatz. Durch eine veränderte Gebührenstruktur ergeben sich für die Stadt einmalig und dauerhaft steuerliche Vorteile. Wertvolle Mittel, die der Infrastruktur direkt zugutekommen.

Dabei war der Stadt wichtig: Die Kernzeiten des Innenstadtlebens bleiben unberührt. Montag bis Samstag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, ergeben sich für Handel und Gastronomie keine Verschlechterungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Das Parken in den Tiefgaragen am Postplatz, am Löwenplatz und am Stadtgarten bleibt am Samstag kostenfrei und von Montag bis Freitag bleibt der Tarif unverändert bei einem Euro pro Stunde.  Allerdings fallen ab sofort für die Randzeiten morgens (Sonntag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr) sowie abends (täglich von 18 bis 24 bzw. 2 Uhr) für Parkende in den drei Tiefgaragen Kosten von 0,60 Euro pro Stunde an. Auch sonntags wird ab sofort in den drei Tiefgaragen eine Gebühr von 1 Euro pro Stunde fällig.

Temporäre Parkberechtigung für Anwohnerinnen und AnwohnerFür A
nwohnerinnen und Anwohner, die bislang von der in den Randzeiten und am Wochenende kostenfreien Parkmöglichkeit in den Tiefgaragen am Stadtgarten und am Löwenplatz Gebrauch machen konnten, bietet die Stadt in der Übergangszeit bis zur Einführung eines digitalen Bewohnerparkausweises eine pragmatische Zwischenlösung an: Eine temporäre Parkberechtigung ermöglicht es der Anwohnerschaft in der definierten Zone (vgl. Abbildung) ab Mai, die Tiefgaragen am Stadtgarten und am Löwenplatz zu für sie besonders relevanten Abendzeiten kostengünstig für 15 Euro im Monat zu nutzen – montags bis samstags von 16 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz befindet sich im definierten Anwohnergebiet, pro Person kann jeweils nur eine Parkberechtigung beantragt werden, die Parkberechtigung gilt jeweils für ein festes, nicht übertragbares Kennzeichen und das Fahrzeug muss auf die antragstellende Person zugelassen sein oder es wird eine Haltererklärung abgegeben. Ausgenommen von diesem Angebot sind Wohnmobile, Campervans, Anhänger und Motorräder. Die Parkberechtigung kann seit dem 15. April 2026 via E-Mail an tiefgarage@stadt-weingarten.de beantragt werden. Die Regelung gilt ab dem 1. Mai 2026. Für die Beantragung wird eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie des Fahrzeugscheins sowie die Angabe der Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift) benötigt.

In Vorbereitung: Die „Brötchentaste“
Wer kurz etwas erledigen möchte, wird künftig von einer praktischen Neuerung profitieren: der sogenannten „Brötchentaste“. Per Knopfdruck am Parkautomaten sind dann 15 Minuten kostenloses oberirdisches Parken möglich – unkompliziert und ohne Kleingeld. Eine kleine Erleichterung mit großer Wirkung im Alltag. Die Umstellung der Parkautomaten befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Eine Umsetzung ist noch im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen.

Parken von Anhängern und Wohnwagen im öffentlichen Verkehrsraum
Damit die Parkflächen im Stadtgebiet für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen zur Verfügung stehen, bittet die Stadtverwaltung weiterhin um Beachtung der geltenden Regelungen beim Abstellen von Anhängern und Wohnwagen. Nach § 12 Absatz 3b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen (14 Tage) ununterbrochen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe trägt dazu bei, eine faire Nutzung der vorhandenen Parkmöglichkeiten sicherzustellen und eine dauerhafte Belegung einzelner Stellplätze zu vermeiden. Bei einer Überschreitung der zulässigen Parkdauer liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die entsprechend geahndet werden kann.