Am Sonntag, 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Weingarten zugestellt.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung liegen die persönliche Wahlbezirksnummer sowie die Wählernummer vor. Damit kann die Ausstellung der Briefwahlunterlagen beantragt werden. Für die Beantragung stehen mehrere Wege zur Verfügung:
Online und digital
- Per Smartphone oder Tablet über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- Online über den Link „Briefwahl“ auf der städtischen Internetseite stadt-weingarten.de/wahl2026 (Antrag möglich bis spätestens Mittwoch, 4. März 2026, 12 Uhr)
Per E-Mail
- An wahlamt@stadt-weingarten.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift
Schriftlich
Über den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann postalisch gesendet werden an: Stadt Weingarten, Wahlamt, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten oder per Fax an 0751 / 405-110.
Persönlich im Wahlbüro
Dieses befindet sich in der Schussenstraße 9 (Fassadenaufschrift „BUWOG – Glücklich wohnen“), 2. Obergeschoss, Beschilderung „Wahlbüro“. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9–12 Uhr und 14–16 Uhr, Freitag: 9–12 Uhr. Das Gebäude ist rollstuhlgerecht, Parkplätze sind vorhanden.
Wer seine Stimme am Wahltag persönlich abgeben möchte, kann dies am Sonntag, 8. März 2026, von 8 bis 18 Uhr tun. Das jeweils zugeteilte Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Zur Stimmabgabe sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Ausweis mitzubringen.
Ausführliche Informationen zur Stimmabgabe in Weingarten sowie weiterführende Hinweise sind ebenfalls unter www.stadt-weingarten.de/wahl2026 zu finden.


