Im Landkreis Ravensburg wurde bei drei im Gemeindegebiet Wangen im Allgäu erlegten Wildenten die Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza, Vogelgrippe) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Probe positiv auf das Virus H5N1 getestet. Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um Einzelfälle.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamtes Ravensburg hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass aktuell keine Aufstallungspflicht für Geflügel erforderlich ist. Dennoch bittet das Amt alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dringend, die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Biosicherheit bedeutet insbesondere, direkte und indirekte Kontakte des Geflügels mit Wildvögeln zu verhindern und hygienische Maßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen insbesondere: Tränken nur mit Leitungswasser, kein Kontakt zu Wildvögeln, Zugang zu Ställen nur mit Schutzkleidung und wechselbarem Schuhwerk, Futter, Einstreu und Geräte unzugänglich für Wildvögel lagern, Füttern ausschließlich im Stall oder überdachten Bereichen, betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten, Zukauf nur aus nachweislich gesunden Beständen.
Tot aufgefundenes Wassergeflügel (z. B. Enten, Schwäne) sowie Greif- und andere Raubvögel sollten nicht berührt werden. Auch Hunde sollten keinen Kontakt zu ihnen haben, da sie zur Verbreitung des Erregers beitragen können. Funde sind mit genauer Ortsangabe an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu melden.
Die Aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung von Vögeln. Verschiedene Vogelarten sind unterschiedlich stark betroffen: während die Erkrankung bei Hühnern und Puten meist tödlich verläuft, zeigen Tauben und Singvögel in der Regel keine oder nur milde Symptome. Durch den Vogelzug kommt es regelmäßig zu vermehrten Ausbrüchen bei Wildvögeln, wodurch auch ein Risiko für gehaltenes Geflügel entsteht.
Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere besteht für alle Geflügelhaltenden eine gesetzliche Registrierungspflicht beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt. Wer die Registrierung noch nicht vorgenommen hat, wird dazu aufgefordert, dies über den Tierhalterantrag schnellstmöglich nachzuholen.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest und Checklisten sind auf der Internetseite des Landratsamts Ravensburg abrufbar.


