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Ravensburg

Verstöße gegen die Baumschutzsatzung

Im Stadtgebiet werden vermehrt Rückschnitte ohne die Beachtung baumbiologischer Belange durchgeführt. Die umgangssprachlich genannten Kappungen führen oftmals zu massiven Schäden an den Gehölzen und sind durch die Baumschutzsatzung der Stadt Ravensburg verboten.

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In Ausnahmefällen kann, nach Antragstellung beim Umweltamt der Stadt, eine Genehmigung für starke Rückschnitte erfolgen. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung, worunter auch Fällungen und der Eingriff in den Wurzelraum zählen, sind ordnungswidrig und werden mit Geldbußen geahndet. Das Umweltamt empfiehlt fachkundige Baumpflegeunternehmen zu beauftragen und gibt unter der Telefonnummer 0751/82-745 gerne Auskunft über Möglichkeiten des Baumerhalts.