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Weingarten

Stadt Weingarten erlässt Verfügung zu Betretungsverboten

Pressemitteilungen der Stadt Weingarten Archivbild: F.Enderle

Zur Ergänzung der Corona-Verordnung des Landes erlässt die Stadt Weingarten eine weitere Allgemeinverfügung über die Regelung von Betretungsverboten. So sind zukünftig der Aufenthalt auf und die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, öffentlichen Grillplätzen, öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie sonstigen, von der Stadt gesperrten Freizeiteinrichtungen, Plätzen oder Anlagen im gesamten Stadtgebiet untersagt. Die Verfügung tritt ab dem 10. April 2020 in Kraft.

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Die Corona-Verordnung des Landes verbietet bislang den Betrieb von allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Einrichtungen, sowie den Betrieb von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen mit dem Ziel, die weitere Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 zu verhindern bzw. zu verlangsamen. Zur Klarstellung erlässt die Stadt Weingarten eine ergänzende Verfügung, die neben dem generellen Betriebsverbot auch das Betreten und Nutzen der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze, der öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der öffentlichen Grillplätze, der gesperrten Freizeiteinrichtungen und der sonstigen gesperrten Plätze und Anlagen untersagt. Ziel der städtischen Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Verbreitungsrisiko weiter einzudämmen.

Die Verfügung tritt ab dem 10. April 2020 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 1.000 Euro geahndet.

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