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Stadt informiert über wichtige Details zur Landtags- und Oberbürgermeisterwahl

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Am Sonntag, den 8. März, finden die Landtagswahl und die Oberbürgermeisterwahl in Ravensburg statt. Die Vorbereitungen laufen beim Wahlamt der Stadt Ravensburg auf vollen Touren. Etwa 450 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen am Wahlsonntag bereit. Rund 39.000 Ravensburgerinnen und Ravensburger sind bei der Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt, bei der Landtagswahl sind es mit 36.300 Wahlberechtigten etwas weniger. Die unterschiedlichen Zahlen erklären sich durch die unterschiedlichen Wahlrechte, so dürfen z. B. EU-Bürger bei der Oberbürgermeisterwahl wählen, bei der Landtagswahl dagegen nicht.

Keine Änderungen bei den Wahllokalen
Gewählt werden kann in 34 Wahllokalen, 21 davon in der Kernstadt, zwei in der Ortschaft Schmalegg, vier in der Ortschaft Taldorf und sieben in der Ortschaft Eschach. Für die anstehenden Wahlen konnten die gleichen Wahllokale wie bei der Bundestagswahl im Jahr 2025 gebucht werden, so dass es hier zu keinen Veränderungen kam. Bei den beiden Wahllokalen in der Grundschule Weißenau wurde versehentlich noch der alte Straßenname „Bahnhofstr. 5/1“ statt der neuen Straßenbezeichung „An der Bleicherei 3/3“ verwendet. Die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die abgegebenen Stimmen werden im Anschluss in den Wahllokalen ausgezählt, die Auszählung ist öffentlich.

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Daneben kümmern sich 16 Briefwahlvorstände um die Auszählung der Briefwahlstimmen. Die Briefwahlvorstände zählen die Briefwahlstimmen in Räumen der Realschule Ravensburg und im Rathaus aus. Die Briefwahlvorstände treffen sich um 14 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe. Die Auszählung der Briefwahlstimmen startet aber auch hier erst ab 18 Uhr.

Wahlbenachrichtigung verloren – was nun?
An der Wahl kann teilnehmen, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Als Nachweis dafür wurden Anfang Februar die Wahlbenachrichtigungen per Brief verschickt. Wer keine Benachrichtigung bekommen hat oder sie verlegt hat, aber im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann trotzdem wählen. In diesem Fall ist im Wahllokal zwingend ein Ausweisdokument vorzulegen. Wer sich über sein Wahllokal unsicher ist, kann den Wahllokalfinder auf der Seite www.ravensburg.de/landtagswahl nutzen. Unter Angabe der Meldeadresse zum Stichtag 26.01.2026 kann jeder sein eigenes Wahllokal heraussuchen.

Stimmzettel abgeschnitten?
Bei allen Stimmzetteln der Landtagswahl im Wahlkreis 69 wurde die obere rechten Ecke abgeschnitten. Hintergrund ist die Kennzeichnung der Stimmzettel für Blinde und Sehbehinderte, die mittels dieser Orientierungshilfe die Stimmzettel in entsprechende Schablonen einlegen können. Da alle Stimmzettel der Landtagswahl einheitlich gekennzeichnet sind, ist das Wahlgeheimnis nicht gefährdet. Für die Oberbürgermeisterwahl gibt es diese Hilfestellung leider nicht.

Hohe Briefwahlbeteiligung:
Für rund 7.000 Wählerinnen und Wähler wurden in den vergangenen zwei Wochen Briefwahlunterlagen ausgestellt. Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl wurde am 11. Februar 2026 begonnen. Wer nur Landtagswahlunterlagen wollte, hat die Briefwahlunterlagen bereits früher erhalten. Die Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl wurden am Montag, 9. Februar vom Gemeindewahlausschuss zugelassen, erst danach gingen die Stimmzettel in den Druck.

Im Vergleich zur Landtagswahl 2021, die noch unter Corona-Bedingungen stattfand, ist die Zahl der bisherigen Briefwahlanträge geringer, aber deutlich höher als bei der Landtagswahl 2016, als nur rund 5.900 Briewahlunterlagen ausgestellt wurden. Das Wahlamt rechnet mit ca. 10.000 Briefwählern bei den anstehenden Wahlen.

Bis einschließlich Freitag, 6. März, 12 Uhr werden im Bürgeramt und in den Einwohnermeldeämtern der Ortschaften Briefwahlunterlagen ausgegeben. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr werden Briefwahlunterlagen nur noch direkt vom Wahlamt im Rathaus Ravensburg ausgegeben, für die OB-Wahl lässt das Wahlrecht eine Ausstellung sogar bis 18 Uhr zu. Am Samstag, 7. März dürfen die Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen, wie z.B. einer plötzlichen Erkrankung ausgestellt werden oder wenn bereits ausgestellte Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind. In diesen Fällen werden die Unterlagen vom Wahlamt am Samstag von 10 bis 12 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses ausgegeben. Am Sonntag, 8. März können nur noch Unterlagen im Falle einer plötzlichen Erkrankung von 8 bis 15 Uhr im Wahlamt abgeholt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Sie können am Wahlsonntag bis 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses am Eingang Marktstraße eingeworfen werden. Eine Abgabe der roten Briefwahlkuverts in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Wahlbeteiligung
Bei der letzten Landtagswahl lag die Wahlbeteiligung bei 64,5 Prozent, im Jahr 2016 bei 69,0 Prozent. Die Briefwahlbeteiligung lässt auch dieses Mal auf eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl schließen. Auch bei der OB-Wahl wird mit einer vergleichbar hohen Wahlbeteiligung gerechnet und damit deutlich höher als noch 2018, als die Wahlbeteiligung bei 28,22 Prozent lag.

Wahlergebnis wird im Foyer des Rathauses verkündet
Aus rechtlichen Gründen müssen die Wahlhelfer zuerst das Ergebnis der Landtagswahl auswerten. Die laufend aktualisierten vorläufigen Wahlergebnisse können über Links auf den Seiten www.ravensburg.de/landtagswahl und www.ravensburg.de/obwahl verfolgt werden. Daneben werden die Ergebnisse auch auf Monitore im Rathaus übertragen.

Nach Abschluss der Auszählung der Landtagswahl starten die Wahlteams ohne Unterbrechung mit der Auszählung der OB-Wahl-Ergebnisse. Mit den ersten Ergebnissen aus den einzelnen Wahllokalen wird ab 20 Uhr gerechnet, gegen 21 Uhr wird mit dem vorläufigen Ergebnis gerechnet. Fortschritte der Auszählung am 8. März werden ab 19 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses präsentiert. Erster Bürgermeister Dr. Andreas Honikel-Günther wird als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses das vorläufige Ergebnis verkünden. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nur dann, wenn keiner eine Mehrheit erhält, ist eine Stichwahl notwendig.

Für weitere Auskünfte zu den Wahlen, zum Wahllokal oder zum Eintrag ins Wählerverzeichnis hilft das Wahlamt unter den Telefonnummern 0751 82-1390, 82-1363 und 82-1365 gerne weiter. E-Mail: wahlamt@ravensburg.de.