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Stadt informiert über Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Presse- und Service Infos der Stadt Ravensburg. Archivbild: F.Enderle

Bund und Land haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung mit der Coronakrise unterstützt werden. Zahlreiche Hilfen stehen für die Unternehmen und Selbständige zur Verfügung. Die Stadt Ravensburg gibt hier eine Übersicht.

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Soforthilfen für Unternehmen bis 50 Beschäftigte

Gewerbliche und soziale Unternehmen bis 50 Beschäftigte sowie Solo-Selbständige und Angehörige Freier Berufe bekommen vom Land als Nothilfe sofort direkte Zuschüsse einmalig von bis zu 30.000 Euro. Je nach Unternehmensgröße variiert der Zuschuss.

  • max. 9.000 Euro für Soloselbständige und Unternehmen bis 5 Beschäftigte
  • max. 15.000 Euro bis 10 Beschäftigte
  • max. 30.000 Euro bis 50 Beschäftigte

Der genaue Zuschussbetrag entspricht dem tatsächlich verursachten Liquiditätsengpass oder Umsatzeinbruchs, maximal aber den o.g. jeweiligen Höchstgrenzen. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind und massive Liquiditätsengpässe erleiden. Soloselbständige sind dann antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Sie müssen ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.In Ravensburg dürfte eine Vielzahl von Unternehmen und Freiberuflern von der Soforthilfe profitieren“, schreibt dazu die städtische Pressestelle. Diese Finanzhilfe sei ein wichtiges Hilfsinstrument, dass Unternehmen liquide bleiben.

Es ist ab sofort ein vollelektronisches Antragsverfahren möglich. Informationen und die Anleitung zum Antragsverfahren gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Das Wirtschaftsministerium hat auch eine Unternehmens-Hotline zu allen Fragen rund um die Direkthilfen unter Telefon 0800/40 200 88 (gebührenfrei) geschaltet.

Sonderprogramm KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für durch die Coronakrise in Schieflage geratene Unternehmen ein Sonderkreditprogramm aufgelegt und bietet Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen in unbegrenzter Höhe an. Das Sonderprogramm kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.  Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme „KfW-Unternehmerkredit“ (für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind) und „ERP-Gründerkredit – Universell“ (für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt sind) umgesetzt. Die Förderbedingungen wurden modifiziert und erheblich erweitert. Die Antragstellung ist seit dem 23. März möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Firmenkundenberater der jeweiligen Hausbank.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Programme der L-Bank

Ebenfalls stehen etablierte Förderinstrumente und Finanzierungsangebote der L-Bank Baden-Württemberg zur Verfügung, insbesondere zur Deckung von kurzfristigen Liquiditätsbedarfen. Zum Teil sind die Darlehen der L-Bank mit einem Tilgungszuschuss ausgestattet. Bei bestehenden L-Bank-Förderdarlehen erfolgt auf formlosen Antrag eine 12-monatige Tilgungsaussetzung. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die Firmenkundenberater der jeweiligen Hausbank.

https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html

Unterstützungsangebote der Bürgschaftsbanken

Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg kann im Rahmen der Corona-Krise nicht nur wie bisher Kredite bis zu 1,25 Mio. Euro verbürgen, sondern nun bis zu 2,5 Mio. Euro. Sie hat die Bürgschaftsquote für Betriebsmittelfinanzierungen aktuell auf 80 Prozent angehoben.

https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

Beteiligungsfonds Land Baden-Württemberg

Das Land hat zudem einen Beteiligungsfonds für kleine und mittlere systemrelevante Unternehmen eingerichtet. Damit soll das Eigenkapital von diesen Unternehmen gestärkt werden. Somit wird Liquidität und Kreditwürdigkeit hergestellt.

Steuererleichterungen

Erleichterungen soll es auch bei Steuerzahlungen geben. Beim zuständigen Finanzamt kann von Unternehmen ein Antrag auf Steuererleichterungen gestellt werden. So ist es möglich, fällige Steuerzahlungen auf Antrag stunden zu lassen. Dafür will das Land keine Stundungszinsen erheben. Auch Säumniszuschläge, also Zuschläge bei verspäteter Zahlung, sollen erlassen werden. In begründeten Einzelfällen soll es sogar möglich werden, dass Vollstreckungen ohne Zuschläge aufgeschoben werden. Anpassungen für Steuervorauszahlungen bei Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer kommen ebenfalls in Betracht. Es steht bei den Finanzämtern online ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Unternehmen wenden sich am besten direkt an ihr zuständiges Finanzamt.

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

Hier geht es direkt zum Antrag:

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E2061130658/finanzaemter/Formulare/Steuerzahlung%20Lastschrifteinzug/sonstige/CORONA%20Steuererleichterungen%20aufgrund%20der%20Auswirkungen%20des%20Coronavirus.pdf

Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle durch das Coronavirus entstehen, können sie bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Zuständig ist die Arbeitsagentur vor Ort.ä https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/content/1533735190908

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