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Psychiatrie statt Gefängnis

Die Schwurgerichts-kammer des Landgerichts Ravensburg ordnete für einen 22-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan durch Urteil die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Kammer stellte fest, dass der Beschuldigte rechtswidrig zwei versuche Morde und eine versuchten Totschlag begangen hat. Aufgrund einer paranoid halluzinatorischen Psychose handelte er ohne Unrechtseinsicht, weshalb er schuldunfähig war und nicht bestraft werden kann. 

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Da der schuldunfähige Beschuldigte aber weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist, musste die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Diese ist zeitlich nicht befristet.

Der Fall hatte am 28. September 2018 bundesweit für Schock und Betroffenheit gesorgt, im direkten zeitlichen Umfang der Tat stand zunächst sogar ein terroristisch motivierten Hintergrund im Raum. Eines der Opfer schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Auf dem blutigen Weg des Täters zwischen dem nördlichen Marienplatz und der Bushaltestelle in der Gartenstraße griffen mehrere Passanten beherzt ein, mitunter auch Ravensburgs Oberbürgermeister Daniel Rapp. Ein Großaufgebot an Rettungskräften und Polizei sorgte für Aufsehen in der Ravensburger Innenstadt, einige traumatisierte Zeugen mussten notfall-seelsorgerisch versorgt werden.

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