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Weingarten

Polizeibericht Weingarten

Bild: Kim Enderle

Meldungen vom Samstag/Sonntag, 28./29. Mai

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Falschmeldung löst größeren Polizeieinsatz aus

Die Mitteilung eines 30-jährigen Bewohners, dass es in einer Obdachlosenunterkunft mehrere Verletzte mit Schussverletzungen gebe, löste am Sonntagmorgen, um 05:45 Uhr den Einsatz mehrerer Polizeistreifen aus. Nach dem Eintreffen der ersten Streifen, stellte sich schnell heraus, dass es keine Verletzten gibt und höchstwahrscheinlich auch keine Schusswaffen im Spiel waren. Weder beim Betreten des Gebäudes, noch bei der Befragung der Bewohner konnten Anhaltspunkte dafür erlangt werden, dass es überhaupt eine Auseinandersetzung gab, geschweige denn jemand mit einer Waffe verletzt wurde. Bislang ist unklar, was der Mitteiler tatsächlich wahrgenommen hat. Die Polizei leitete Ermittlungen zu den Hintergründen der Mitteilung ein. Mit jetzigem Stand der Ermittlungen dürfte der Wahrheitsgehalt der ursprünglichen Meldung über Verletzte mit Schussverletzungen gegen Null gehen.


Nach Rotlichtfahrt Beamte beleidigt

Am frühen Samstagmorgen etwa gegen 01.30 Uhr missachtete ein 34-jähriger Radfahrer an der Kreuzung Waldseer Straße und Mochenwanger Straße in Weingarten das Rotlicht an der dortigen Ampel. Auf sein Fehlverhalten durch Beamte der Polizeireviers Weingarten angesprochen, welche die Situation beobachtet hatten, reagierte der Mann mit Beleidigungen gegen die Beamten. Bei der Personalienaufnahme konnten die Beamten zusätzlich Atemalkohol feststellen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen umgerechneten Wert von 1.44 Promille.


Rollerfahrer unter Drogeneinwirkung

Bei einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle in der Ettishofer Straße auf dem Radweg zur Abt-Hyller Straße in Weingarten stellten Beamte des Polizeireviers Weingarten am Freitag etwa gegen 20.20 Uhr einen E-Roller fest, bei dem seit Februar kein Versicherungsschutz mehr bestand. Außerdem hatte der 29-jährige Fahrer augenscheinlich Betäubungsmittel konsumiert. Dies bestätigte der anschließende Drogenschnelltest. Neben der Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen.

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