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Land beschließt Fahrplan für Gastronomie, Hotels und Beherbergung

Bald kommt wieder Leben auf den Marienplatz. Bild': Schuler

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel liegt die Verantwortung über die Öffnung von Gastronomie, Hotellerie und für den Tourismus bei den Bundesländern. Die Landesregierung hat jetzt einen Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsgewerbe vorgestellt.

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Ab dem 18. Mai sollen zunächst Außen- wie Innenbereiche von Speisegaststätten, außerdem Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper wieder öffnen dürfen. Zum Pfingstwochenende (29. Mai) ist dann die Öffnung von Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen angedacht. „Unsere Betriebe haben jetzt Planungssicherheit und ausreichend Vorlaufzeit für die notwendigen Vorbereitungen. Denn der Gesundheitsschutz der Menschen im Land hat auch weiter erste Priorität“, betont Manne Lucha. Unsere Gastronomen und Hoteliers freuen sich nach neun Wochen auf ihre Gäste!“ Es gehe jetzt darum, eine gute Balance zwischen „behutsamen Öffnungsschritten und begleitenden Hilfsmaßnahmen“ zu finden, betonen die beiden Ravensburger Abgeordneten.

„Die Tourismusbranche ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg – auch und gerade im Allgäu, in Oberschwaben und am Bodensee.“

August Schuler, CDU Landtagsabgeordneter
Auflagen für Öffnungszeiten

Noch gelten für die Gaststätten strenge Auflagen: die Öffnungszeiten sind eingeschränkt, die Betriebe müssen Hygiene-Konzepte vorlegen, sie müssen dafür sorgen, dass Abstand gehalten wird und sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl von Gästen gleichzeitig bedienen. Ganz wichtig: Wer ausgehen und einkehren will, muss reservieren. Auch die Beherbergungsbetriebe und Campingplätze müssen ihr Angebot noch einschränken. Ihre Schwimmbäder oder Wellnessbereiche dürfen sie noch nicht öffnen.

Gemeinsame Verantwortung

Dennoch erwarten die beiden Abgeordneten, dass die Nachfrage vor allem nach den Zielen im Inland und damit in den traditionellen Ferienregionen im Allgäu, in Oberschwaben und am Bodensee stark wächst. „Dabei müssen wir aufpassen, dass die Öffnung touristischer Anziehungspunkte und gastronomischer Angebote das Infektionsgeschehen nicht wieder anheizt. Das stellt Hygiene-Konzepte unserer Gastronomen auf die Probe und verlangt vorausschauende Lösungen und kluges Management“, so Schuler und Lucha.

Die beiden Abgeordneten appellieren sowohl an die Gäste und Urlauber als auch an die Wirte, Hoteliers und Vermieter: „Wir tragen gemeinsam eine große Verantwortung in dieser Phase der Pandemie. Die Lockerungen werden nur bestehen bleiben, wenn wir alle uns jederzeit an die Regeln halten.“

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