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Ravensburg

Lärmaktionsplan: Mehr Tempo-30 zum Schutz lärmgeplagter Anwohner

Die Stadt schreibt derzeit ihren Lärmaktionsplan fort. Dieser Plan zeigt auf, wo im Stadtgebiet Anwohner von Straßen besonders hoch durch Verkehrslärm belastet und dadurch gesundheitlich gefährdet sind. Er weist aber auch den Weg zur Minderung von Lärm. Wichtigste Maßnahme dazu ist eine Reduzierung des Tempos auf den betroffenen Straßen. Geplant sind vor allem mehr Bereiche im Stadtgebiet, in denen höchstens Tempo 30 gefahren werden soll – auch tagsüber.

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Grundsätzlich sind die Kommunen im Land dazu verpflichtet, ihre Lärmaktionspläne spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben und dabei kurz-, mittel- oder langfristige Ziele zu definieren. Die rechtlichen Grundlagen dazu haben die EU und der Bund formuliert. So setzt der Paragraf 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die EU-Umgebungslärm-Richtlinie von 2002 um.

„Wir sind nicht nur rechtlich zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes verpflichtet, wir nehmen auch den Gesundheitsschutz unserer Bürger ernst und wollen den Menschen an lärmgeplagten Straßen das Wohnen erträglicher machen.“

Bürgermeister Dirk Bastin

Schon vor knapp einem Jahr hat die Stadt ein Planungsbüro daher mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beauftragt. Das Büro hat die Lärmbelastung der Straßen in Ravensburg untersucht und ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Menschen vor weiteren Lärmbelastungen geschnürt. In den Fokus genommen hat es die Straßen, auf denen im Durchschnitt täglich mehr als 8200 Fahrzeuge verkehren und wo der Geräuschpegel tagsüber 65 Dezibel dB(A) und nachts 55 dB(A) übersteigt. Das sind die gesetzlichen Richtwerte, die einen Handlungsbedarf zur Minderung des Lärms vorschreiben.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird nun am 5. Oktober den Ortschaftsräten in Eschach und Taldorf, am 20. Oktober dem Umwelt- und Verkehrsausschuss und am 25. Oktober dem Gemeindrat öffentlich zum Beschluss vorgelegt. Um Bürger und weitere Behörden zu beteiligen, liegt der Plan dann im November/Dezember sechs Wochen lang öffentlich und online aus. In dieser Zeit können sich Bürger und weitere Behörden dazu äußern oder ihre Anregungen einbringen. Der Beschluss des Gemeinderats zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.

Die gängigsten Maßnahmen zur Reduzierung von Straßenlärm sind einerseits die Förderung des ÖPNV, des Rad- und Fußgängerverkehrs, die Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern, Lärmschutzwände oder der dämmende „Flüsterasphalt“. Er wurde beispielsweise als Konsequenz des Lärmaktionsplans der Stufe 1 vom Jahr 2011 im Bereich der Gartenstraße nach der Frauentorkreuzung bis zur Einmündung in die Zeppelinstraße realisiert. Andererseits spielen weitere Tempo-30-Zonen eine große Rolle. Auch die Anpassung der Ampelschaltung für eine „Grüne Welle“ bei Tempo 30 gehört in einigen Teilen des Stadtgebiets zu den Vorhaben. Geschwindigkeitsreduzierungen haben laut Studien zusätzlich den Nebeneffekt, dass die Zahl der Unfälle deutlich zurückgeht.

„Unser Lärmaktionsplan ist zeitlich überfällig“, räumt Dirk Bastin ein. „Wir haben wenig rechtliche Spielräume und müssen dafür sorgen, dass wir überhöhte Lärmwerte sobald wie möglich reduzieren und lärmgeplagte Bürger vor langfristigen Gesundheitsgefahren schützen.“