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Illegale Graffiti – Stadt rät zu Anzeigen

Symbolbild: Archiv

In den letzten Jahren haben Sachbeschädigungen durch Farbsprühen an Hauswänden, Mauern, Verkehrszeichen und Fahrzeugen in der Stadt zugenommen. Öffentliche Einrichtungen sind stärker betroffen als Privatbesitz, die Schäden für beide sind jedoch erheblich.

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Das nicht genehmigte Besprühen oder Beschmieren von Hauswänden und anderen Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar. Verurteilte Schmierer und Sprayer sind vorbestraft. Neben der strafrechtlichen Seite wird auch eine zivilrechtliche Schadenersatzpflicht ausgelöst. Auf überführte Täter kommen empfindliche Schadenersatzforderungen zu, die schnell mehrere tausend bis zehntausende Euro erreichen.

Die Stadt Ravensburg stellt regelmäßig Strafanzeige, wenn an ihren Gebäuden und Einrichtungen Graffiti entdeckt werden. Auch Hausbesitzern und betroffenen Privatpersonen wird der Gang zur Polizei empfohlen, denn es besteht durchaus die Chance, Schadensansprüche durchzusetzen. Es konnten in der Vergangenheit schon mehrfach Sprayer ermittelt, Graffiti zugeordnet und erfolgreich Schadensersatz eingefordert werden.

Die Stadt Ravensburg bezuschusst die Beseitigung von Schmierereien und illegalen Graffiti an privaten Gebäuden und Bauwerken in Ravensburg durch eine finanzielle Unterstützung. Private Hausbesitzer erhalten für die Kosten der Beseitigung einen Zuschuss von 150 Euro, wenn sie eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei gestellt haben, die Graffiti unverzüglich und fachgerecht beseitigen lassen und beim Ordnungsamt einen Antrag mit Vorher- und Nachher-Bildern stellen.

Stadt Ravensburg, Ordnungsamt (für die Zuschussanträge), Neues Rathaus, Seestraße 9, 88214 Ravensburg. Telefon 07502 822173, E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de. Polizeirevier Ravensburg (für die Anzeigenerstattung): Telefon 0751 8033333.