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IHK: „Corona-Hilfen müssen schneller ankommen“

Bild: Kim Enderle

„Die Liquiditätshilfen müssen auch ankommen und nicht nur angekündigt werden. Die betroffenen Unternehmen und Selbständigen brauchen angesichts der Lockdown-Verlängerung jetzt die Auszahlungen der Hilfen und auch die kurzfristigen Abschlagszahlungen und sie brauchen sie ohne bürokratischen Aufwand“, betont Martin Buck, Präsident der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK). Nicht alle berechtigten Unternehmen haben die angekündigten Abschlagszahlungen erhalten, so die IHK. Auch bei dem anderen Hilfsprogramm „Überbrückungshilfe III“, das ab 1. Januar greifen soll, sei nun Tempo bei der Auszahlung gefragt. Mit der Verlängerung des Lockdowns bis mindestens Ende Januar fehle Zehntausenden von Betrieben wie Restaurants, Hotels, stationärem Einzelhandel, Reisebranche sowie Kultur- und Veranstaltungsbetrieben in der Region und in Baden-Württemberg die Perspektive. „Insolvenzen und betriebsbedingte Kündigungen drohen in derzeit nicht überschaubarem Ausmaß. Ohne schnelle Liquidität sind viele schlichtweg am Ende angelangt“, sagt Buck und betont: „Bei allem Verständnis für die Maßnahmen darf nicht vergessen werden, dass viele mit ihrer beruflichen Existenz ohne Perspektive zurückgelassen werden.“

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Mit der erneuten Änderung der Corona-Verordnung des Landes, die ab dem kommenden Montag in Kraft treten soll, wird der Lockdown für alle bisher davon betroffenen Betriebe bis Ende Januar verlängert, was die existenziellen Sorgen der Betriebe deutlich erhöht. Die Diskussionen um die Verlängerung eines Lockdowns über Ende Januar hinaus zeige, dass kurzfristige „Durchhalteparolen“ völlig deplatziert seien. „Die politisch zugesicherten Hilfen müssen auf den Konten der Betroffenen landen, sonst bleiben die Versprechungen wirkungslos, “so Buck.

„Die Unternehmen erleben eine Phase maximaler Unsicherheit und bei stark betroffenen Branchen – wie zum Beispiel die Tagungs- und Eventwirtschaft, das Gastgewerbe sowie in Teilen der Einzelhandel – geht es schlicht und einfach um die Existenz.“

Martin Buck, Präsident IHK Bodensee-Oberschwaben

Unverständlich für viele Betriebe sei auch, dass es nach wie vor keine politische Mehrheit für die Ausdehnung des Verlustrücktrags von einem auf mindestens zwei Jahre gibt. So könnten in 2021 Steuerzahlungen für das Erfolgsjahr 2019 mit den aktuellen Verlusten verrechnet werden. „Alle Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden“, so Bucks Forderung.

Für stationäre Einzelhandelsbetriebe gibt es ab der kommenden Woche zumindest einen kleinen Lichtblick, weil Abholservices zum Beispiel in Form von Click und Collect wieder erlaubt sein werden. Damit wird den Einzelhandelsbetrieben ein wenig mehr Freiraum gewährt. Sie können wieder in den direkten Kontakt mit ihren Kunden treten und damit wenigstens einen Teil ihrer Umsätze erzielen.

Darüber hinaus müssen nach Meinung der IHK Bodensee-Oberschwaben große Anstrengungen hinsichtlich der Impfoffensive unternommen und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer schnellen und möglichst breiten Impfung ausgeschöpft werden. Sobald die Infektionszahlen stabil rückläufig seien, sollten aus Sicht der IHK alle Betriebe wieder öffnen dürfen, die über funktionierende und bewährte Hygienekonzepte verfügen.

 

 

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