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IHK befürwortet aktuellen Entwurf des Regionalplans

Bild: Kim Enderle

Die Fortschreibung des Regionalplans biegt auf die Zielgerade ein. Anlässlich ihrer jüngsten Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange unterstreicht die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) ihre Unterstützung für den aktuellen Entwurf und weist die in Teilen der Öffentlichkeit geäußerte Kritik am Regionalplan entschieden zurück.

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Insgesamt bescheinigt die IHK dem Entwurf des Regionalplans, der Aufgabe einer zukunftsweisenden und verantwortungsvollen Ausweisung von Flächen gerecht zu werden. Angesichts von Flächenknappheit habe eine sorgsame Abwägung unterschiedlicher Interessen stattgefunden.

Gewerbeflächen und Wohnraum

Eine vom Regionalverband in Auftrag gegebene Gewerbeflächenprognose kommt auf einen Bedarf von 600 bis 1.500 ha für die nächsten 15 Jahre. Das darauf basierende Gewerbeflächenentwicklungskonzept, das der Regionalverband in Zusammenarbeit mit den Kommunen unter Berücksichtigung anspruchsvoller Eignungskriterien insbesondere im Umwelt- und Naturschutz in einem umfangreichen Verfahren erstellt und in seinen Gremien beschlossen hat, sieht Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe vor, darunter vor allem Interkommunale Gewerbegebiete. Im aktuellen Entwurf sind insgesamt noch 800 ha Gewerbeflächen ausgewiesen, nachdem im ersten Entwurf noch 937 ha vorgesehen waren. Im Bodenseekreis wurden die ursprünglich geplanten 160 ha auf 118 ha reduziert. Diese ha liegen deutlich unter dem Bedarf des Bodenseekreises (unterer Prognosewert: 225 ha). Hauptgrund für die Verknappung ist der Wegfall von Gewerbeflächen in Uhldingen-Mühlhofen und in Kressbronn. Für einen wirtschaftsstarken Standort wie den Bodenseekreis ist die Verknappung von Gewerbeflächen nach Auffassung der IHK ein großer Standortnachteil und kann durch Gewerbeflächen in den anderen Landkreisen kaum wettgemacht werden. Auch im Landkreis Ravensburg wurden rund 70 ha Gewerbeflächen seit dem ersten Anhörungsentwurf gestrichen. Im Landkreis Sigmaringen wurden ebenfalls zwei größere Gewerbeflächenpotenziale mit insgesamt rund 30 ha gestrichen. „Die Zahlen zeigen, dass der Vorwurf einer ungezügelten Flächeninanspruchnahme unzutreffend ist, denn wir bewegen uns mittlerweile bei den geplanten Gewerbeflächen für die Region in der Nähe der unteren Prognosegrenze, im Bodenseekreis sogar darunter. Noch weniger Flächen auszuweisen, würde dem gesetzlichen Auftrag des Regionalplans, eine bedarfsgerechte und vorausschauende Flächenplanung zu betreiben, nicht gerecht. Wir halten es sogar für dringend geboten, an anderer Stelle für den Ersatz der gestrichenen Gewerbeflächen zu sorgen“, so die Einschätzung von IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Peter Jany.

Die Wirtschaft bekenne sich ausdrücklich zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewerbeflächeninanspruchnahme und auch das Prinzip der Innen- vor Außenentwicklung sei richtig. Als alleinige Richtschnur reiche dies laut IHK aber nicht aus, da die Bevölkerung den mit dem innerstädtischen Gewerbe zwangsläufig verbundenen Wirtschaftsverkehr meist ablehne: ein Interessenskonflikt.

Es braucht aus Sicht der Wirtschaft daher zusätzliche Standorte mit Schwerpunkten für Industrie und Gewerbe, damit sich ortsansässige Betriebe weiterentwickeln und dem Standort die Treue halten können. „Wir haben bei der langwierigen Standortsuche von MTU und der Ansiedlung in Kluftern gesehen, wie wichtig ein gewisses Maß an Vorratsflächen ist. Solche Potenzialflächen helfen, ansässigen Betrieben eine Perspektive für plötzlichen oder mittelfristig absehbaren Flächenbedarf zu geben. Es ist ein Trugschluss zu glauben, mit einer restriktiven Flächenpolitik ließen sich Flächen sparen. Expandierende Betriebe holen sich ihre Flächen, wenn nicht bei uns, dann außerhalb der Region oder an ausländischen Standorten, sie nehmen dann die Arbeits- und Ausbildungsplätze mit, ebenso die Gewerbesteuer, die in unserer Region für mehr als ein Drittel des Steueraufkommens sorgt. Daran kann unser Wirtschaftsstandort kein Interesse haben“, zeigt sich Jany überzeugt.

Die IHK weist darauf hin, dass nicht benötigte Gewerbeflächen von den Kommunen auch nicht entwickelt und in konkrete Bebauungspläne überführt werden müssen. Wenn kein Bedarf bestehe oder eine Kommune einen Gewerbestandort nicht entwickeln wolle, bleibe die Fläche das, was sie jetzt ist. „Die Kommune behält das Heft des Handelns also trotz ausgewiesener Gewerbeflächen in der Hand. Aber die Kommune ist andersrum quasi machtlos, wenn keine Vorrats- beziehungsweise Reserveflächen im Regionalplan vorgesehen sind. Denn das bedeutet dann, dass den Kommunen und ihren ansässigen Betrieben keine solche Entwicklungsoption geboten werden kann. Und das ganz ohne Not“, so Jany.

Auch hinsichtlich der im aktuellen Entwurf des Regionalplans geplanten Flächen für Wohnbebauung spricht sich die IHK dafür aus, die vorgesehenen Flächen beizubehalten und nicht weiter einzuschränken. „Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum – und dazu gehört auch Baugrund – ist ein Schlüsselfaktor für die Fachkräftesicherung. Wohnraum ist in unserer Region äußerst knapp und mancherorts fast unerschwinglich geworden. Das ist nicht nur ein Problem für unsere bestehenden Arbeitskräfte, auch so mancher neue Arbeitsvertrag ist schon gescheitert, weil die von auswärts angeworbene Fachkraft keine adäquate Wohnmöglichkeit gefunden hat. Kein anderer Standortfaktor hat sich im Urteil der Firmenchefs in der IHK-Umfrage zur Standortzufriedenheit im Laufe der Zeit so massiv verschlechtert“, mahnt Jany.

Rohstoffabbau

Die IHK appelliert vor dem Hintergrund der teilweise hitzigen Diskussion in der Öffentlichkeit um Abbaustellen für Kies an alle Beteiligten und Betroffenen sowie politischen Entscheidungsträger und Medien, die Diskussion fair und sachlich sowie unter Berücksichtigung vorliegender Fakten zu führen. „Es ist ein Widerspruch, für Klimaschutz zu sein, eine Energiewende zu befürworten und nachhaltige Mobilitätskonzepte mit mehr Schiene und Radwegen sowie besserem ÖPNV zu fordern und nicht gleichzeitig die Voraussetzungen dafür zur Kenntnis zu nehmen: Ein Windradfundament (mit 3 MW Nennleistung) benötigt 1.300 t Gesteinsrohstoffe, 1 km Radweg 11.000 t, 1 km Schienenweg 35.000 t“, erläutert Jany.

Die IHK verkenne nicht, dass der Abbau von Rohstoffen zusätzlichen Verkehr auslöse. Die Alternative sei, dass wegen des hohen Bedarfs zusätzlich von außerhalb importiert werde. Die damit verbundenen Transportwege würden nach Ansicht der IHK größere Verkehrsbelastungen als der ortsnahe Abbau mit sich bringen. Eine regionale und damit verbrauchernahe Rohstoffversorgung ist daher aus Sicht der IHK grundsätzlich sinnvoll und auch klimaschonend.

Weiter weist die IHK darauf hin, dass über den Rohstoffabbau an einem Standort das Genehmigungsverfahren entscheide und der Regionalplan nur die Vorstufe darstelle. Sollten sich im eigentlichen Rechtsverfahren Gefahren für das Grundwasser oder andere schutzwürdige Umweltgüter ergeben, werde keine Genehmigung erteilt und finde kein Abbau statt. Ferner weist die IHK darauf hin, dass Rohstoffabbau zwar mit Eingriffen in die Natur verbunden, die Flächeninanspruchnahme aber immer nur vorübergehend sei. Zwar handele es sich oft um bleibende Landschaftsveränderungen, aber umfassende Renaturierungs- und Umweltschutzmaßnahmen seien für die Unternehmen verpflichtend. Auch von Umwelt- und Naturschutzverbänden würden diese Maßnahmen inzwischen überwiegend positiv beurteilt. Oft genug würden neue Naturschutzgebiete/Biotope mit geschützten Artenvorkommen oder beliebte Freizeiteinrichtungen entstehen, die den Tourismus stärken und Einnahmen für Kommunen generieren.

Die IHK hält die jüngste Kritik von Kreisrat Rudolf Bindig und Klimaaktivisten am Kiesexport für wenig überzeugend. „Bedenkt man, dass die einzigen Rohstoffe in unserer Region Kiese und Sande sind und alle anderen, auch Zement oder Natursteine, importiert werden müssen, zum Teil aus Österreich oder der Schweiz, wird klar, dass das im Raum stehende Vorurteil, die hiesigen Abbaustellen würden primär andere Regionen versorgen, auf tönernen Füßen steht“, betont Jany. Das IAW Tübingen hatte 2017 in einer IHK-Auftragsstudie den Anteil des Kiesexports für Baden-Württemberg und die Region Bodensee-Oberschwaben auf Basis der amtlichen Statistik auf etwa acht Prozent geschätzt. „Wir wundern uns schon sehr, dass Kreisrat Bindig ohne Belege und Quellen von einem Mehrfachen ausgeht. Für uns grenzt das schon an die Verbreitung von fake news. Außerdem frage ich mich, wie man in einer Region, deren wirtschaftlicher Wohlstand so deutlich vom Export abhängig ist und wir für die Herstellung dieser Exportgüter dringendst auf die Rohstoffe und Importe anderer Länder angewiesen sind, gleichzeitig den überschaubaren Export unserer einzigen Rohstoffe so ablehnen und problematisieren kann. Das ist aus meiner Sicht eine Form des protektionistischen Denkens, das ich entschieden ablehne. Gute Handelsbeziehungen sehen für mich anders aus“, gibt Jany zu bedenken.

Klimaschutz

Den aktuellen Entwurf des Regionalplans als „Klimahöllenplan“ zu bezeichnen, wie es einige sogenannte Klimaaktivisten tun, entbehre aus Sicht der IHK jeglicher Grundlage. Die mit den Klimazielen kompatiblen jährlichen Ausstoßmengen an Klimagasen, seit dem Jahr 2005 durch das europäische Emissionshandelssystem für die Industrie und ab dem Jahr 2021 ergänzend durch den nationalen Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr, seien festgelegt. Diese Instrumente wirken und haben zu großen CO2-Einsparungen geführt. „Eine logische Konsequenz dieses Rechts- und Handelsrahmens ist, dass lokale oder regionale Mehranstrengungen zwar die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern vermindern und Energiekosten reduzieren können, aber in der Gesamtheit keine Klimaschutzwirkung entfalten. Die Entscheidungen über die zulässigen Emissionen fallen auf europäischer und nationaler, nicht auf regionaler oder kommunaler Ebene“, macht Jany deutlich.

Abschließend merkt die IHK zur Bedeutung des Regionalplans an: „Der Regionalplan entsteht in einem langjährigen, ausführlichen und transparenten wie öffentlichen Verfahren. Die Abstimmung und Beschlussfassung erfolgt im zuständigen Regionalparlament (Verbandsversammlung des Regionalverbands). Das Ergebnis kann man kritisieren – auch wir als IHK tun das, so halten wir zum Beispiel die ausgewiesenen Gewerbeflächen für zu niedrig –, aber das Ergebnis gilt und wer dieses nicht als bindend und ausreichend legitimiert ansieht, bewegt sich außerhalb unserer demokratischen Grundordnung. Ich appelliere an die politischen Entscheidungsträger in der Verbandsversammlung die Fortschreibung des Regionalplans in der aktuellen Entwurfsfassung Ende Juni in der Verbandsversammlung zu beschließen“, so Jany abschließend.

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