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Weingarten

Hecken und Bäume zurückschneiden – Unfallrisiken vermeiden

Symbolbild: F.Enderle

Hecken wachsen in den Bereich von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen, Äste von Bäumen und Sträuchern hängen über den Verkehrsanlagen, Straßenleuchten sind in ihrer Ausleuchtungskraft eingeschränkt, Verkehrszeichen und Straßenschilder nicht mehr erkennbar, weil sie von Bäumen und Sträuchen umwachsen sind.

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Solche Beeinträchtigungen sind nicht nur ärgerlich und behindern Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge in gleichem Maß. Sie sind auch mit Unfallrisiken und damit gegebenenfalls haftungsrechtlichen Ansprüchen verbunden. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen zu prüfen, ob auf den eigenen oder verwalteten Grundstücken solche Behinderungen oder Gefahrenquellen bestehen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir gleichzeitig, diese schnellstmöglich zu beseitigen.

Wichtige Anhaltspunkte und Regeln sind dabei:

  1. Alle Pflanzungen müssen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  2. Über Geh- und Radwegen muss ein freies Lichtraumprofil von mindestens 2,5 m über der Wegoberfläche gewährleistet sein.
  3. Das freie Lichtraumprofil über den Fahrbahnen von Straßen muss mindestens 4,5 m über der Straßenoberfläche betragen.
  4. Straßen- und Wegeleuchten müssen die volle Ausleuchtung dieser Anlagen gewährleisten können und deshalb in vollem Umfang von störenden Ästen freigeschnitten werden.
  5. Die Schrift- oder Symbolleisten von Verkehrs- und Straßenschildern müssen frühzeitig erkennbar sein.
  6. In Einmündungsbereichen von Straßen und in den Bereichen von Grundstücksausfahrten auf Straßen sollten die Pflanzungen nicht höher als 1,0 m sein.
  7. Sichtdreiecke, die in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sind, müssen dauerhaft freigehalten werden.

Die Stadtverwaltung Weingarten muss als Ordnungs- und Straßenbaubehörde die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht prüfen und Missständen nachgehen. Wir sehen die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit aber auch als eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten an und danken deshalb den Grundstückseigentümern und Hausverwaltungen für ihre Mitwirkung und Mithilfe.

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