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Handelskammern fordern Öffnung der Grenzen

Archivbild: F.Enderle

Die Corona Pandemie hat die Bodensee-Anrainerstaaten Österreich, Schweiz und Deutschland gleichermaßen erfasst. Bei allen Unterschieden des Infektionsgeschehens im Detail stehen sie vor denselben zwei Herausforderungen:  Zuerst galt und gilt es, eine exponentielle Entwicklung der Epidemie zu verhindern und ihre Ausbreitung so einzudämmen, dass ihr das jeweilige Gesundheitssystem Stand hält. Sodann und zugleich müssen die wirtschaftsschädlichen Nebenwirkungen der zu Erreichung des erstgenannten Zieles notwendigen Maßnahmen und Restriktionen so gering wie möglich gehalten werden.

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Denn wirtschaftliche Aktivität und Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kein Selbstzweck, sondern ihrerseits Voraussetzung für Wohlstand und Gesundheit jedes einzelnen genauso wie für die Handlungsfähigkeit des Gemeinwesens.  Die in allen drei Anrainerstaaten zur Eindämmung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen waren in der Substanz erfolgreich, wenn auch um den Preis eines weitgehenden Stillstandes des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens.

Der Erfolg schlägt sich statistisch in nachlassenden Infektionszahlen, stationären Behandlungen und Todesfällen nieder.  Zugleich summieren sich jedoch die Verluste, die aus ruhender Produktion und unterbundenen Dienstleistungen resultieren, zu enormen Beträgen auf, die von keinem Staatshaushalt und keinem Förderprogramm kompensiert werden können. Kurzarbeit, der Verlust von Arbeitsplätzen und Insolvenzen kommen hinzu. Es droht eine massive Rezession.

In dieser Situation ist es dringend geboten, jede noch bestehende Restriktion auf ihre Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu überprüfen. Jeder Tag zählt. Kein Tag, an dem es die gesundheitspolitische Situation erlaubt, zu einer wirtschaftlichen Normalität zurückzukehren, darf jetzt verschenkt werden.  Die Wirtschaftskammer Vorarlberg, die Industrie- und Handelskammern in St. GallenAppenzell, im Thurgau, die Zürcher Handelskammer und die Handelskammer beider Basel, die IHKs in Südbaden, Bodensee-Oberschwaben und Bayern fordern deshalb einhellig und mit Nachdruck die sofortige Öffnung der nationalen Grenzen.

Deren Schließung mag in einem ersten Schritt geboten gewesen sein. Wo aber die Bedrohung durch das Virus, die dagegen ergriffenen Maßnahmen und die dabei erzielten Erfolge auf beiden Seiten der Grenze vergleichbar sind, gibt es keinen sachlichen Grund mehr, die Personenfreizügigkeit und ggf. Dienstleistungsfreiheit nahezu vollständig zu unterbinden.

Nationale Grenzen sind bei im wesentlichen gleichen Verhältnissen epidemiologisch ohne Relevanz. Dann aber kann eine Schließung dieser Grenzen weder geeignet, noch erforderlich sein, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Die Beschneidung der Personenfreizügigkeit ist sachlich nicht (mehr) gerechtfertigt, ihre rasche Aufhebung geboten.

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