Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Ab dem 1. September 2021 ist die persönliche Arbeitslosmeldung ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Diese Regelung gilt verbindlich bundesweit.
„Wir freuen uns, nun wieder in größerem Umfang persönlich für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein“, sagt Jutta Driesch, Chefin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Dennoch sollen auch wegen der andauernden Pandemie längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. „Es ist ratsam, für Beratungsgespräche und die persönliche Arbeitslosmeldung vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 einen Termin zu vereinbaren. Wir wollen weiterhin achtsam sein und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden, aber auch unserer Beschäftigten schützen. Selbstverständlich gelten in unseren Häusern die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln“, so Jutta Driesch. „Über Änderungen, beispielsweise bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, werden wir die Öffentlichkeit umgehend informieren.“
Informationen hierzu finden sich immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/konstanz-ravensburg/startseite.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant.
Umfassendes Online-Serviceangebot
Viele Anliegen können mittlerweile online über unser Service-Portal geklärt werden. Einfach, schnell, von Zuhause aus“, so Jutta Driesch.
Mit den eServices können Kunden der Agentur für Arbeit Formulare direkt im Internet ausfüllen. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, sich arbeitsuchend melden oder mal schnell die Adresse oder Bankverbindung ändern geht einfach und bequem von zuhause aus. „Der eService ein alternativer, moderner und komfortabler Weg, um mit uns schnell und zuverlässig zu kommunizieren. Das geht unkompliziert und spart Zeit und Versandkosten“.
Der schnellste Weg, anfallende Aufgaben zu erledigen, geht über die Rubrik eServices auf www.arbeitsagentur.de, direkt auf der Startseite im oberen, rechten Bereich. Schritt für Schritt werden Kundinnen und Kunden durch Anträge oder Formulare geführt, teilweise stehen erklärende Filme zur Verfügung. Bei der Online-Eingabe werden die Daten sofort auf Fehler überprüft und es gibt direkt beim Ausfüllen Hinweise und Erläuterungen, z. B. zu fehlenden Unterlagen oder Angaben. Das spart aufwändige Rückfragen.


