Meldungen der Polizei aus dem Kreisgebiet Ravensburg vom Dienstag, 30. Dezember 2025
Bad Waldsee
Böller setzt Mülltonne in Brand
Unbekannte haben am heutigen Dienstag kurz nach 5 Uhr Feuerwerkskörper in einer Papiertonne in der Frauenbergstraße abgefeuert. Die Tonne geriet dadurch in Brand und brannte vollständig aus. Die Freiwillige Feuerwehr rückte mit zwei Fahrzeugen an und löschte die Flammen. Der Sachschaden wird auf mehrere hundert Euro beziffert. Das Polizeirevier Weingarten hat Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen und bittet Zeugen oder Personen, die Hinweise zu den Tätern geben können, sich unter Tel. 0751/803-6666 zu melden.
Motorroller gerät in Brand
Noch unklar ist die Ursache für den Brand eines Motorrollers in einer Tiefgarage in der Eschlestraße am frühen Dienstagmorgen. Polizei und Feuerwehr wurden kurz nach 1 Uhr alarmiert, weil in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses ein Brand ausgebrochen war. Schnell konnten die Rettungskräfte den Motorroller als Brandherd ausmachen und die Flammen löschen. Der Sachschaden wird auf mehrere tausend Euro beziffert, der Motorroller brannte vollständig aus. Das Polizeirevier Weingarten hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen und bittet unter Tel. 0751/803-6666 um sachdienliche Hinweise zur Brandentstehung.
Leutkirch
Böller explodiert vor Streifenwagen
Unmittelbar vor dem Fahrzeug einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Leutkirch ist am Montagabend in der Memminger Straße ein Böller explodiert. In der Folge rannte ein 24-Jähriger beim Erkennen des Polizeifahrzeugs weg. Er konnte von den Beamten wenig später mit seinem 26 Jahre alten Begleiter an derselben Stelle erneut angetroffen werden. Der 24-Jährige war zu diesem Zeitpunkt im Begriff, einen Feuerwerkskörper auf der Fahrbahn zu platzieren, weshalb die Polizisten nicht ausschließen konnten, dass er zuvor weitere Raketen entzündet hatte. Die Beamten klärten das Duo über die geltenden Rechtsvorschriften auf. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne gesonderte Genehmigung ausschließlich an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) erlaubt ist. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.


