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3 Jahre Haft für Gewalttäter

Der 28-jähriger Mann, der Ende Januar einen 34-jährigen schwerbehinderten Deutschen am Bahnhof in Meckenbeuren unvermittelt mit einer Bierflasche angegriffen und dabei erheblich verletzt., muss für drei Jahre in Haft. Gegen eine 24-jährige Mittäterin wurde wegen des Verdachts der Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung ermittelt, sie kam mit einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden davon.

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Nach monatelangen und umfangreichen Ermittlungen durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz fand in der vergangenen Woche die Gerichtsverhandlung am Landgericht in Ravensburg statt. Der seit März in Untersuchungshaft sitzende 28-Jährige wurde durch das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Weiterhin kündigte der Richter dem Verurteilten eine Sicherungsverwahrung an, sollte es erneut zu einer Tathandlung dieser Art kommen. Eine vorzeitige Haftentlassung schloss der Richter aufgrund der vorhandenen Vorstrafen aus. Die 24-jährige Mitangeklagte wurde wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit wurde hier auf 3 Jahre festgesetzt. Weiterhin muss die junge Frau 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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