Die zahnmedizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg ist auch im laufenden Jahr flächendeckend gesichert. Das zeigt der jüngst von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) herausgegebene Versorgungsbericht 2025. Ohne bessere Rahmenbedingungen drohen zukünftig jedoch Versorgungsengpässe.
„Alle Menschen im Land können hochwertige zahnärztliche Versorgungsangebote in Wohnortnähe in Anspruch nehmen. Dies ist für uns eine Bestätigung unserer Arbeit und zugleich ein Ansporn, weiter für eine flächendeckend stabile und hochwertige zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung zu arbeiten“, erklärt der Vorstand der KZV BW, Dr. Torsten Tomppert, Dr. Peter Riedel und Ass. jur. Christian Finster. Der jährlich erscheinende und als Serviceprodukt bewährte Versorgungsbericht trägt dazu bei, regional drohende Engpässe frühzeitig zu identifizieren und im vertrauensvollen Dialog mit der Kommunal- und Landespolitik dafür zu sorgen, dass bei Bedarf rechtzeitig und zielgenau gegengesteuert werden kann.
Aktuelle Kennzahlen der vertragszahnärztlichen Versorgung
Derzeit sind in Baden-Württemberg 8.091 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte in 4.831 zahnärztlichen Praxen tätig. Auf eine Zahnärztin/einen Zahnarzt kommen rund 1.389 Einwohner*innen. Im vergangenen Jahr haben die baden-württembergischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte insgesamt 6.802.461 gesetzlich Versicherte in 22.431.878 Behandlungssitzungen behandelt.
Versorgung im Landkreis Ravensburg
Im Landkreis Ravensburg wird die zahnmedizinische Versorgung aktuell von 222 Zahnärztinnen und Zahnärzten sichergestellt. Dies entspricht einem Betreuungsverhältnis von einer Zahnärztin/einem Zahnarzt auf 1.310 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Versorgungsgrad im Landkreis Ravensburg liegt bei 108,1 Prozent.
Rahmenbedingungen für die Praxen
Trotz der derzeit noch landesweit stabilen Versorgungssituation macht der Bericht deutlich, dass die vertragszahnärztliche Versorgung schweren Belastungen ausgesetzt ist und verschiedene Entwicklungen Anlass zur Sorge geben. Der Rückgang der Praxisstandorte hält an und fällt gerade bei den Einzelpraxen überdurchschnittlich hoch aus. „Als berufsständische Vertretung der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verstehen wir es als Teil unseres gesetzlichen Auftrags, diese Entwicklungen klar zu benennen und Vorschläge zu unterbreiten, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Praxen verbessert werden können“, so der Vorstand der KZV BW. Zu den wichtigsten Zielen gehöre insbesondere der Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben, die den Praxisbetrieb lähmen und wertvolle Zeit binden – Zeit, die dann für die Behandlung fehle. „Die neue Bundesregierung wird zeigen müssen, ob sie in der Lage ist, das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel auch wirklich zu erreichen.“
Völlig unzureichend sei dagegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Budgetierung lediglich im fachärztlichen Bereich und nur in unterversorgten Regionen abzuschaffen. Das Ziel müsse die Vergütung aller ambulant erbrachten (zahn-)ärztlichen Leistungen bleiben. „Nach Jahren sich verschlechternder Rahmenbedingungen für die Praxen wäre dies ein wichtiger Schritt, um die Niederlassungsbereitschaft der Zahnärztinnen und Zahnärzte wieder zu stärken“, ergänzt der KZV-Vorstand.