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Wirtschaft erhofft sich leichteren Zugang von ausländischen Fachkräften

Archivbild: F.Enderle

Seit Jahren wird der Fachkräftemangel von den Unternehmen in der Region Bodensee-Oberschwaben als Geschäftsrisiko Nummer eins benannt (vergleiche IHK-Konjunkturumfragen). „Wir begrüßen deshalb die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) angestrebte erleichterte Zuwanderung von Fachkräften. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies ein wichtiger Schritt, die Sicherung von Fachkräften zu ermöglichen“, so Professor Dr. Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK). Gut sei es laut IHK, dass die Bundesregierung damit die Weichen für eine Zuwanderung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern stelle, die über eine berufliche Qualifikation verfügen. Als Fachkraft im Sinne des Gesetzes gelten Ausländer mit qualifizierter Berufsausbildung (Fachkraft mit Berufsausbildung) und ausländische Hochschulabsolventen (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).

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Viele der neuen Regelungen gehen nach Einschätzung der IHK in die richtige Richtung. So sei zum Beispiel der Verzicht auf die sogenannte Vorrangprüfung und Positivliste sowie die Möglichkeit, bereits mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation hierzulande zu arbeiten, ein richtiges Signal. Auch die Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das die Verwaltungsprozesse merklich verkürzen soll, sei eine sinnvolle Neuerung. „Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aber seine Kraft entfalten kann und einen echten Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten kann, kommt es darauf an, wie effizient und vor allem unbürokratisch es nun in die Praxis umgesetzt wird“, so Jany. Hierzu zähle unter anderem die reibungslose Kooperation von Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Auslandsvertretungen. Auch müsse man prüfen, ob die Ausländerbehörden den zu erwartenden Mehraufgaben strukturell gewachsen sind.

„In den vergangenen vier Jahren hat sich im Rahmen der Integration von Geflüchteten in Ausbildung ein gutes regionales Netzwerk gebildet“, so Jany. Trotzdem wäre aus Sicht der IHK die Einrichtung von zentralen Ausländerbehörden –  wie sie im Gesetz vorgesehen sind  – ein wichtiges Instrument, um Kompetenzen zu bündeln und die Zuwanderungsverfahren ausländischer Fachkräfte in hoher Qualität und Zuverlässigkeit durchzuführen. „Die Praxis wird zeigen, ob jede einzelne Ausländerbehörde das so jetzt sicherstellen kann“, so Jany kritisch.

Neben dem zum 1. März geltenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist im Januar das Duldungsgesetz in Kraft getreten, das unter anderem die Duldung Geflüchteter in Beschäftigung oder Ausbildung regelt. Die Unternehmen haben Sorge, dass die neu in Kraft getretene Beschäftigungsduldung bestehende Beschäftigungsverhältnisse nicht sicherer und verlässlicher macht. Insbesondere die verlangte zwölfmonatige Vorduldungsfrist für die Erteilung der Beschäftigungsduldung könnte aufgrund lang andauernder Asylverfahren für viele Geflüchtete, die schon seit Jahren im Land sind und arbeiten, zum Stolperstein werden. „Mit dem Duldungsgesetz und der darin enthaltenen Ausbildungsduldung, der sogenannten 3+2-Regelung, wurden die Rahmenbedingungen geschaffen. Jetzt müssen die im Gesetz enthaltenen Ermessensspielräume von den Behörden großzügig ausgelegt werden, um möglichst viele gut Integrierte und Beschäftigte im Land zu halten. Derzeit sind 172 Geflüchtete in IHK-Berufen in der Region Bodensee-Oberschwaben in Ausbildung“, gibt Jany abschließend zu bedenken.

Info: Die IHK bietet zur Unterstützung ihren Mitgliedsunternehmen eine Infoveranstaltung zum Thema „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Was ändert sich ab dem 1. März 2020?“ an. Die Veranstaltung findet am 21. April, von 17 bis 19 Uhr in der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten, statt. Bei der Veranstaltung  informiert die Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Viktoria Winstel über die neuen Details zum Gesetz. Im Anschluss stehen die Ausländerbehörden und Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, des Welcome Centers und der IHK Bodensee-Oberschwaben für Fragen zur Verfügung.  Weitere Informationen unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 165132287.

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