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Verbandsversammlung fasst Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan Energie

Grafik: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Flächenziele erreicht: Verbandsversammlung fasst Satzungsbeschluss
zum Teilregionalplan Energie

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 Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat in ihrer Sitzung am 26. September 2025 in Leutkirch mit großer Mehrheit den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Das Planwerk umfasst Flächenkulissen für Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Verbindlich wird der Teilregionalplan Energie voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 nach rechtlicher Prüfung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und öffentlicher Bekanntmachung.

Im Zuge der 2. Offenlage zwischen dem 9. April und 10. Juni 2025 konnten abermals Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) Einwendungen geltend machen. Im Fokus stand dabei nicht mehr das gesamte Planwerk, sondern die gegenüber dem 1. Anhörungsentwurf geänderten Inhalte. Insgesamt gingen rund 700 Stellungnahmen ein (1. Offenlage: rund 10.000 Stellungnahmen), davon ca. 120 von Trägern öffentlicher Belange und ca. 580 von Privaten. Die Zusammenstellung (Synopse) der Abwägungsergebnisse ist einsehbar im Bürgerinfosystem (Ö 3) unter https://www.rvbo-energie.de (Veranstaltungen) und umfasst rund 1.600 Seiten.

Vorranggebiete für die Windenergie
Neue relevante Belange der Bundeswehr, des Zivilen Luftverkehrs und von Seiten des Artenschutzes haben nochmals eine Reduzierung der Flächen notwendig gemacht. Das Vorranggebiet Inneringen-Nordost (Landkreis Sigmaringen) wurde wegen militärischer Belange von 336 ha auf 128 ha etwa auf die Größe der ursprünglich von der Gemeinde Hettingen ausgewiesenen Konzentrationszone reduziert. Ganz entfallen ist wegen Einwänden der Luftfahrtbehörde hinsichtlich des Einzugsbereichs der Verkehrslandeplatzes Leutkirch das Vorranggebiet Aichstetten-Ost (46 ha) im Landkreis Ravensburg. Im Altdorfer Wald (Landkreis Ravensburg) wurden aus Gründen des Artenschutzes weitere 20 ha zurückgenommen, es verbleiben dort insgesamt 1.204 ha, verteilt auf vier Vorranggebiete.

Insgesamt hat sich im Zuge der 2. Anhörung die Zahl der Vorranggebiete für die Windenergie damit von 40 auf 39 reduziert, sie machen jetzt noch 6.491 ha aus, was 1,85 Prozent der Regionsfläche entspricht. Damit wird das Flächenziel des Bundes- und Landesgesetzgebers von 1,8 Prozent leicht übertroffen und fristgerecht erfüllt. Die Landesregierung hatte einen Satzungsbeschluss bis zum 30. September 2025 vorgegeben. „Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, ausreichend Windflächen zu finden und im Zeitplan zu bleiben. Für einen so sensiblen Raum wie die Region Bodensee-Oberschwaben ist das keine Selbstverständlichkeit“, zeigt sich Verbandsvorsitzender Thomas Kugler zufrieden mit dem heutigen Beschluss der Verbandsversammlung.

Wegen unterschiedlicher Siedlungsdichten sowie ungleicher Verteilung der Windverhältnisse und sonstiger Konflikte konnte eine Gleichverteilung der Windflächen nicht erreicht werden: 57 Prozent der Vorranggebiete Windenergie befinden sich im Landkreis Sigmaringen, 39 Prozent im Landkreis Ravensburg und 4 Prozent im Bodenseekreis. 84 Prozent der Windflächen liegen im Wald und 16 Prozent im Offenland.

Derzeit gibt es in der Region Bodensee-Oberschwaben 13 bestehende und 22 genehmigte Windenergieanlagen. Für weitere ca. 160 Windenergieanlagen innerhalb der festgelegten Vorranggebiete liegen mittlerweile Anträge vor. „Das zeigt, dass wir mit unseren Windflächen richtig liegen und die Windenergie Fahrt aufnimmt“, betont Verbandsdirektor Wolfgang Heine.

Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik
Bei den Freiflächen für die Photovoltaik kam es in der 2. Offenlage lediglich zur Streichung des Vorbehaltsgebiets Glashütte-West (Landkreis Sigmaringen, Gemeinde Stetten a.k.M.) aufgrund militärischer Belange. Neu umfasst die Summe aller 125 Vorbehaltsgebiete eine Fläche von ca. 1.762 ha (0,5 Prozent). Damit wird das Flächenziel des Landesgesetzgebers von 0,2 Prozent der Regionsfläche deutlich übertroffen und sogar das in der Begründung zum Klimaschutzgesetz genannte erweiterte Flächenziel erreicht, das die Verbandsversammlung als Zielmarke angesichts hoher solarer Einstrahlungwerte in der Region anvisiert hatte. Von den Flächen liegen 47 Prozent im Landkreis Sigmaringen, 34 Prozent im Landkreis Ravensburg und 19 Prozent im Bodenseekreis.