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Ravensburg

Polizeibericht Ravensburg

Symbolbild: Kim Enderle

Meldungen der Polizei aus dem Kreisgebiet Ravensburg vom Dienstag, 24. März 2026

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Falschfahrer auf Bundesstraße

Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt das Polizeirevier Ravensburg gegen einen 78 Jahre alten Autofahrer, der am Montagvormittag als Falschfahrer auf der B 30 zwischen den Anschlussstellen Ravensburg Süd und Ravensburg Nord unterwegs war. Verkehrsteilnehmer meldeten den Pkw-Lenker, der in Richtung Bad Waldsee entgegen der Fahrbahn unterwegs war. Zumindest ein Autofahrer musste bis zum Stillstand abbremsen. Offensichtlich bemerkte der 78-Jährige seinen Fehler, drehte und fuhr schließlich von der Bundesstraße ab. Beamte des Polizeireviers Ravensburg konfrontierten den Falschfahrer an seiner Wohnanschrift mit seinem Verhalten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.


Innerorts mit augenscheinlich über 100 km/h unterwegs

Mit augenscheinlich über 100 km/h haben sich am Montagabend kurz vor 22 Uhr zwei Pkw-Lenker auf der Nothelferbrücke in der Ulmer Straße ein kurzes Rennen geliefert. Eine Streife des Polizeireviers Ravensburg hatte das offenkundige „Duell“ auf vier Rädern wahrgenommen und konnte eine der Beteiligten stoppen. Auf die 18 Jahre alte Fahrerin eines VW Taigo kommt nun ein Ermittlungsverfahren wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu. Der Fahrer oder die Fahrerin des zweiten Pkw, eines weißen Mercedes E-Klasse AMG, konnte nicht gestoppt werden. Personen, die Hinweise zu dem Fahrzeug und dessen Fahrer oder Fahrerin geben können, werden gebeten, sich unter Tel. 0751/803-3333 zu melden.


E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss

Äußerst uneinsichtig zeigte sich der Fahrer eines E-Scooters bei einer Verkehrskontrolle am späten Montagnachmittag in der Georgstraße. Eine Streife des Polizeireviers Ravensburg hatte den 25-Jährigen für eine allgemeine Verkehrskontrolle gestoppt, was der Fahrer des E-Scooters offensichtlich nicht nachvollziehen konnte. Die Beamten stellten bei dem 25-Jährigen Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln fest und ordneten schließlich die Entnahme einer Blutprobe in einem Krankenhaus an, nachdem ein Drogenvortest den Verdacht erhärtet hatte. Der Test hatte positiv auf Cannabis angeschlagen. Auf den Fahrer des E-Scooters, der als Kleinkraftfahrzeug gilt, kommt nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu. Er durfte seine Fahrt nicht fortsetzen.