Meldungen der Polizei aus dem Stadtgebiet Ravensburg vom Mittwoch, 4. März 2026
Mit altem Versicherungskennzeichen und unter Drogeneinfluss auf E-Scooter unterwegs
Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln kommen auf einen 57-Jährigen zu. Beamte des Polizeireviers Ravensburg hatten den Mann am Dienstagabend unmittelbar vor dem Polizeirevier auf seinem E-Scooter kontrolliert. Offenkundig war, dass der 57-Jährige kein gültiges Versicherungskennzeichen an seinem Gefährt angebracht hatte. Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit stellten die Beamten beim Fahrer darüber hinaus Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Ein Drogenvortest schlug auf Cannabis an und erhärtete den Verdacht. Der 57-Jährige musste in der Folge in einem Krankenhaus eine Blutprobe abgeben.
In Atelierhaus eingebrochen
In ein Atelier im Bereich des Wohngebiets Andermannsberg in der Straße „Albertshofen“ sind zwischen Montagmittag und Dienstagmorgen Unbekannte eingebrochen. Die Täter versuchten offenbar zunächst, sich über zwei Fenster Zutritt zu dem Gebäude zu verschaffen und schlugen schließlich eine Terrassentüre ein. Beute machten die Täter nach bisherigen Erkenntnissen nicht, stattdessen hinterließen sie einen Sachschaden von insgesamt rund 3.000 Euro. Das Polizeirevier Ravensburg ermittelt wegen des Einbruchs und bittet Personen, die im Zusammenhang mit der Tat verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter Tel. 0751/803-3333 zu melden.
Täter erpressen mit „Sextortion“-Masche
Einen Jugendlichen haben bislang Unbekannte mit der sogenannten „Sextortion“-Masche erpresst. Die Täter nahmen per Messenger-Dienst Kontakt mit dem jungen Mann auf und gaben sich als Frau aus. Im Verlauf der Konversation versandten die Unbekannten zunächst vermeintliche eigene Nacktbilder und brachten den Jugendlichen dazu, ebenfalls entsprechendes Bildmaterial zu übersenden. Später erpressten die Täter den jungen Mann und drohten mit der Veröffentlichung der Bilder, sollte dieser nicht bezahlen. Die Polizei warnt weiterhin eindringlich vor dieser bekannten Masche. Einmal versandte Bilder können nicht wieder zurückgeholt oder gelöscht werden. Sie haben keine weitere Entscheidungshoheit darüber, was mit den von Ihnen gefertigten Bildern geschieht. Weitere Informationen zu der Erpressungs-Masche finden Sie unter www.polizei-beratung.de .


