rv-news.de
RavensburgTop-Thema

„Mit Abstand“ über die Ostertage

Auch über Ostern werden von den Bürgern die Einschränkungen eingefordert. Bild: F.Enderle

Das Osterwochenende steht vor der Tür, und mit ihm ist schönes Wetter angesagt. Die Stadtverwaltung bittet alle Ravensburger umso dringender, weiterhin die geltenden Bestimmungen während der Coronakrise zu beachten.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


In den eigenen vier Wänden sind nach der Coronaverordnung Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Osterfeste mit Freunden und Bekannten sind daher nicht erlaubt. Das gilt aber nicht für die Familie. Im kleinen Familienkreis in gerader Verwandtschaftslinie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder) darf zu Hause gefeiert werden, auch wenn es mehr als fünf Personen sind. Die Stadt empfiehlt allerdings dennoch, sich hier freiwillig so weit es geht einzuschränken. Eine konsequente Kontakteinschränkung sei insbesondere zu älteren Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen als Angehörige der Risikogruppe nach wie vor sehr zu empfehlen.

Besuche in Pflegeeinrichtungen sollten unbedingt vermieden werden. Besuche von Kindern oder Enkeln sind in Altenpflegeeinrichtungen nach der Corona-Verordnung des Landes grundsätzlich untersagt und nur durch ausdrückliche Erlaubnis der Einrichtung möglich, sofern auch geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen worden sind. Neuerdings dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen diese auch nur noch mit einem triftigen Grund, beispielsweise zum Arztbesuch verlassen. Ein Osterbesuch bei der Familie ist ausgeschlossen. Am besten geeignet sind Video- oder Telefonanrufe, um mit den Liebsten in Kontakt zu bleiben.

Der Aufenthalt im Freien ist dem Grunde nach zwar erlaubt. Aber hier gelten ebenfalls Einschränkungen. Die Devise lautet immer: Abstand halten. Die Stadt weist darauf hin, dass man sich draußen nur noch alleine oder höchstens zu zweit aufhalten darf. Eine Ausnahme gibt es für Angehörige eines Haushaltes. Eltern mit Kindern dürfen sich also draußen aufhalten. Bei der Begegnung mit anderen Personen ist aber darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die öffentlichen Spiel-, Bolz- und Grillplätze sind gesperrt und dürfen nicht benutzt werden. Auf Privatgrund sind diese Dinge erlaubt, aber auch hier gilt die Beschränkung der teilnehmenden Personen.

„Die Stadt Ravensburg wünscht allen Ravensburgerinnen und Ravensburgern schöne Ostern! Bleiben Sie vernünftig. Lassen Sie jetzt nicht nach.“

Print Friendly, PDF & Email