Das Ergebnis sogenannter Testkäufe zum Zwecke des Jugendschutzes, die Ermittler des Hauses des Jugendrechts sowie der für Gewerbe und Umwelt zuständigen Fachdienststelle am vergangenen Freitag zusammen mit dem Ordnungsamt im Stadtgebiet durchgeführt haben, gibt zu denken. Den minderjährigen Käufern gelang es in 15 von 17 Geschäften und Gaststätten, Alkohol und Zigaretten bzw. E-Zigaretten zu erwerben. Zudem wurde den Jugendlichen in zwei Fällen vom Personal Zutritt zu Rauchergaststätten und Spielautomaten gewährt.
Die Verkäufer und Angestellten müssen nun jeweils mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Nur in zwei Gaststätten erhielten die Teenager nach einer Ausweiskontrolle keinen Zutritt bzw. keinen Alkohol. Im Rahmen der Testkäufe wurden die Ermittler in einem Lokal auf illegales mutmaßliches Glücksspiel aufmerksam und leiteten entsprechende strafrechtliche Ermittlungen ein. Eine Strafanzeige kommt auch auf einen Ladenbetreiber zu, der in Deutschland nicht zugelassene Elektrozigaretten an die Jugendlichen verkauft hat. Die Beamten beschlagnahmten in dem Geschäft weitere nicht zulässige sowie nicht versteuerte „Vapes“ sowie Tabak. Zudem wurden dort die Vorschriften zur Aufbewahrung von Fleisch nicht eingehalten, die Ermittlungen hierzu dauern an. Die Testkäufe sollen künftig fortgesetzt werden.