rv-news.de
Wirtschaft und Business

IHK warnt vor unseriösen Anzeigen-Verlagen

WEINGARTEN
Verlage aus Großbritannien und der Türkei senden derzeit den Korrekturabzug einer angeblich gebuchten Annonce an hiesige Betriebe mit der Bitte um dringende Bestätigung auf die genannte Rückfaxnummer. Die Verlage rufen die Betriebe teilweise noch an, um wegen des angeblichen Redaktionsschlusses Druck zu machen. Tatsächlich handelt es sich nicht um eine bereits bestellte Anzeige oder länger bestehende Geschäftsverbindung, sondern anderweit erschienene Anzeigen des angeschriebenen Unternehmens wurden in eine Druckvorlage kopiert. Erst aus dem Kleingedruckten können die Unternehmen entnehmen, woher die Schreiben kommen und dass, einmal unterschrieben zurückgefaxt, eine teure Veröffentlichung in Auftrag gegeben wird.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) weist darauf hin, dass unverlangte Faxe oder Werbeanrufe per se unzulässig sind. Wenn der werbliche Charakter eines solchen Schreibens oder Anrufs nicht ersichtlich ist, sondern der Eindruck erweckt wird, es habe bereits vorher einen Kontakt gegeben, erliegt der Adressat einem Irrtum und kann wegen arglistiger Täuschung seine Unterschrift anfechten. Einmal unterschrieben, ist dies nicht leicht zu beweisen.

Deshalb rät die IHK, immer genau zu prüfen, ob es tatsächlich um eine bestellte Anzeige beziehungsweise um die Verlängerung einer früheren Anzeige geht, und sich telefonisch nicht unter Druck setzen zu lassen.

Print Friendly, PDF & Email