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Regionales

Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich

Symbolbild: Kim Enderle

Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tübingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes.

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Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felslandschaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regierungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstverständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren.

Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Grenzertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffarmen Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außergewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege notwendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre besonderen Standortbedingungen zu bewahren.

Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist:

Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wachsen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobachtungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogelarten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blütenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssensible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen.

Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bieten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbuschen, beschattet werden und ihre besondere Artenvielfalt verlieren.

Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürlicherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwässerung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsformen verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und können ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspezialisierter Arten erfüllen.

„Was heute als besonders artenreich gilt, ist oft das Ergebnis jahrhunderterlanger Nutzung, etwa durch Beweidung oder Mahd. Wird diese Pflege eingestellt, verbuschen die Flächen und verlieren ihre ökologische Bedeutung. Gehölzentnahme hilft, diese Lebensräume und ihre Artenvielfalt zu bewahren“, so Dr. Thomas Bamann, Sachgebietsleiter Artenschutz des Regierungspräsidiums Tübingen.

Die Gehölzpflegemaßnahmen werden im Regierungsbezirk Tübingen standortangepasst, fachlich begleitet und zeitlich begrenzt durchgeführt. „Größere Gehölzpflegemaßnahmen außerhalb des Waldes sind gesetzlich nur im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar zulässig. Damit stellen wir sicher, dass Brut- und Setzzeiten wildlebender Tiere geschützt werden und die Eingriffe möglichst schonend erfolgen“, erklärt Judith Engelke, Sachgebietsleiterin Landschaftspflege des Regierungspräsidiums Tübingen.

Auch wenn solche Maßnahmen auf den ersten Blick teilweise massiv wirken mögen, dienen sie langfristig dem Erhalt der biologischen Vielfalt und des charakteristischen Landschaftsbildes. Gehölzentnahme ist damit aktiver und verantwortungsvoller Naturschutz – direkt vor unserer Haustür.

Hintergrundinformationen:

Der Regierungsbezirk Tübingen umfasst eine außergewöhnlich vielfältige Natur- und Kulturlandschaft. Er bildet nahezu den vollständigen südwestdeutschen Schichtstufenraum ab und wird maßgeblich durch die Flusssysteme von Donau und Neckar geprägt. Vom Albtrauf über die Hochfläche der Schwäbischen Alb bis in den oberschwäbischen Raum erstreckt sich ein breites Spektrum ökologisch bedeutender Lebensräume. Die Moor- und Hügellandschaften Oberschwabens, die Mähwiesen des Albvorlands sowie die Wacholderheiden der Schwäbischen Alb bieten Lebensräume für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Zudem ist der Regierungsbezirk ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für viele Vogelarten.

Beispiele aus den einzelnen Landkreisen des Regierungsbezirks stehen Ihnen nachfolgend zur freien redaktionellen Nutzung zur Verfügung. Bildmaterial erhalten Sie auf Anfrage.

Bodenseekreis – Offenlandflächen

Im Naturschutzgebiet Altweiherwiese wurden auf landeseigenen Flächen Gehölze und Gebüsche entfernt, um offene Streuwiesen zu erhalten. Diese Maßnahme verbessert die Mähbarkeit, reduziert Beschattung und schafft geeignete Lebensbedingungen für typische Offenlandarten wie den Kiebitz, der auf freie, übersichtliche Flächen angewiesen ist.

Landkreis Reutlingen – Offenlandflächen (Lichtwaldentwicklung und Wiederherstellung Magerrasen)

Im Naturschutzgebiet Eichholz wurden auf ehemaligen Wachholderflächen Gehölze zurückgenommen und standorttypische Baumarten wie Eichen und Rote Heckenkirsche freigestellt. Dadurch entsteht ein vielfältiges Lichtmosaik aus offenen und halboffenen Bereichen, das die Tiere und Pflanzen der Lichtwälder sowie der angrenzenden artenreichen Magerrasen und magere Flachland-Mähwiesen erhält. Davon profitieren unter anderem Orchideenarten sowie der gefährdete Blauschwarze Eisvogel.

Landkreis Reutlingen – Felsen und Steppenheiden

Der Wackerstein bei Unterhausen wurde von beschattenden Gehölzen freigestellt. Das anfallende Holz verblieb im umliegenden Wald im Sinne eines klimaangepassten Waldmanagements und steht dort als liegendes Totholz dem natürlichen Stoffkreislauf zur Verfügung. Auf den wieder offenen und besonnten Felsbereichen finden gefährdete Pflanzenarten wie Hasenohriges und Spitzzähiges Habichtskraut sowie die Augenwurz geeignete Wuchsbedingungen.

Landkreis Sigmaringen – Felsen und Steppenheiden

Im Fels-Steppenheidekomplex Bröller/Rabenfelsen bei Thiergarten wurden in Zusammenarbeit mit dem Hohenzollern-Forst größere Bereiche von Gehölzen freigestellt. Ziel war es, offene, sonnenexponierte Fels- und Hangbereiche wiederherzustellen. Davon profitieren unter anderem die vom Aussterben bedrohte Gewöhnliche Gebirgsschrecke, die landesweit nur noch hier im Oberen Donautal vorkommt, sowie seltene Schmetterlingsarten wie der Blauschwarze Eisvogel oder der Kreuzdorn-Zipfelfalter.

Landkreis Tübingen – Felsen und Steppenheiden

Am Kalkofen Öschingen wurden gezielt Teile des Steppenheidewaldes geöffnet. Dadurch entstehen wieder lichte, warme Standorte für Insektenarten wie das Elegans-Widderchen, eine seiner Unterarten kommt weltweit nur auf der Schwäbischen Alb vor, und das Bergkronwicken-Widderchen. Gleichzeitig verbessern sich die Lebensbedingungen für den seltenen Berg-laubsänger und den Libellen-Schmetterlingshaft.

Alb-Donau-Kreis – Moor und Feuchtgebiet

Im Naturschutzgebiet Langenauer Ried wurde auf einer Pfeifengrasfläche entlang eines 250 Meter langen Gehölzstreifens 80 Prozent der Gehölze entfernt, um die Fläche wieder offen zu stellen. Einzelne ältere Gehölze blieben bewusst erhalten, um weiterhin Lebensräume für Gebüschbrüter wie Beutelmeise und Neuntöter zu erhalten.

Landkreis Biberach – Moor und Feuchtgebiet

Im Naturschutzgebiet Gedüngtes Ried werden seit mehreren Jahren umfangreiche Landschaftspflegemaßnahmen umgesetzt. Durch die Gehölzentnahme, die Anlage von Feuchtstellen und eine extensive Beweidung mit Wasserbüffeln sind weitläufig offene Niedermoorflächen entstanden. Diese dienen heute als Brutgebiet für eine stabile Kiebitzpopulation sowie für weitere seltene Arten wie Flussregenpfeifer und Wiesenschafstelze. Auch die stark gefährdete Kreuzkröte hat die neu geschaffenen Wasserstellen besiedelt.

Landkreis Ravensburg – Moor und Feuchtgebiet

Im Naturschutzgebiet Bodenmöser wurde die über zwei Jahre laufende Entbuschung von rund 12 Hektar abgeschlossen. Zusätzlich wurden Weidengebüsche und einzelne Baumreihen in Nass- und Streuwiesen entfernt. Die Maßnahmen sichern den offenen Moorcharakter und fördern typische Arten wie den Sonnentau, Hochmoor-Gelbling sowie das Braunkehlchen.

Zollernalbkreis – Moor und Feuchtgebiet (Seggenried, Feuchtbiotopkomplex)

Im Naturschutzgebiet Galgenwiesen wurden stark aufwachsende Weiden entfernt, um die fortschreitende Verbuschung zu stoppen und den offenen, feuchten Lebensraum zu sichern. Ergänzend wurden flache Kleingewässer angelegt, die sich periodisch mit Wasser füllen und als wichtige Fortpflanzungsstätte für Grasfrosch und Erdkröte dienen. Auch die Schmale Windelschnecke profitiert von der Öffnung des Feuchtbiotops.