Per Ehevertrag oder Scheidungsvereinbarung werden klare Regeln für den Fall einer Trennung geschaffen. Darin kann zu Beginn oder auch noch bis zur Scheidung zum Beispiel festgelegt werden: Vermögens- und Schuldenteilung, Gütertrennung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Regelungen bei Immobilenbesitz. An derartige notarielle Vereinbarungen ist besonders zu Beginn der Ehe bei sehr ungleichen Vermögensverhältnissen zu denken, aber auch noch bei Trennung nehmen sie Druck aus einer ohnehin schwierigen Situation: Die Ehepartner müssen weniger streiten, und teure Gerichtsverfahren lassen sich oft vermeiden. Das bedeutet: weniger Kosten, weniger Sorgen und mehr Zeit, um nach vorne zu schauen. Ein Ehevertrag ist keine Frage des Reichtums. Auch ganz „normale“ Paare profitieren davon. Wichtig ist nur, dass beide Seiten offen sprechen und die Vereinbarung fair gestaltet wird.
Ein Rechtsassessor und Mediator informiert anschaulich zu dem Thema am Mittwoch, den 24. September, 19 Uhr, bei einer Veranstaltung des gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in Ravensburg, Seestr. 44/Eingang Gebäuderückseite Römerstraße (Caritas/Familientreff). Der Referent gibt auch praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Die Teilnahme ist kostenlos; über eine kleine Spende freuen wir uns. Kontakt und Anmeldung: Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst) oder E-Mail: Ravensburg@isuv.de


